Wohnbau NÖ

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Förderungen

16.03.2020

Wohnbauförderung HEIZKESSELTAUSCH

Das Land Niederösterreich unterstützt mittels Direktzuschuss: Gefördert wird der Ersatz/Austausch von Heizungsanlagen auf der Basis fossiler Brennstoffe (Öl- oder Gaskessel bzw. Gastherme) und der Ersatz von ineffizienten Heizungsanlagen auf der Basis biogener Brennstoffe (Allesbrenner) durch Heizungsanlagen, die mit biogenen Brennstoffen oder mit Alternativenergie (elektrisch betriebene Wärmepumpenanlagen) betrieben werden sowie durch Fernwärmeanschlüsse.

Ein Antrag kann nur von einer natürlichen Person (Privathaushalt) gestellt werden. Die fertiggestellten Ein- oder Zweifamilienhäuser bzw. die fertiggestellten Reihenhäuser müssen mit Hauptwohnsitz bewohnt werden. Die zu ersetzende Heizungsanlage muss vollständig entfernt und nachweislich entsorgt werden.

Für den Ersatz von Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von
20 % gewährt werden, jedoch maximal € 3.000,-. Für den Ersatz eines ineffizienten mit biogenen Brennstoffen betriebenen Allesbrenners kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von
20 % gewährt werden, jedoch maximal € 1.000,-.

Förderbar sind Heizungsanlagen, die von 01.01.2019 bis 31.12.2019 installiert, fertiggestellt und in Betrieb genommen wurden/werden.

Ansuchen können von 01.05.2019 bis 31.12.2019 mit eingescannter und hochgeladener Beilage nur online gestellt werden. www.noe.gv.at/heizkesseltausch. Nähere Infos unter www.noe-wohnbau.at/heizkesseltausch

– S. HOFMANN (QUELLE: WOHNBAU NÖ, ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG)

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