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26.03.2020

Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung 2019 für Lohnsteuerzahler/innen

Mit Ihrer Arbeitnehmerveranlagung können Sie sich bares Geld zurückholen: zum Beispiel als Zuschuss zum Urlaub oder als Finanzspritze zum Haushaltsgeld. Immer noch lassen viele Österreicherinnen und Österreicher ihr Geld beim Finanzamt liegen. Dabei ist es ganz einfach, zu viel bezahlte Steuer zurück zu bekommen.

Mit dem Steuerbuch bestens informiert

Mit dem Steuerbuch bietet die österreichische Finanzverwaltung jährlich die wichtigsten Informationen und Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung im handlichen Format zum Nachschlagen der häufigsten Steuerfragen an. Das aktualisierte und neu aufgelegte Steuerbuch liegt vor Ort in den Finanzämtern auf; kann aber auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen gratis heruntergeladen sowie als Publikation bestellt werden.

Verschaffen Sie sich einen Überblick, wo Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen können. Denn das österreichische Steuersystem bietet zahlreiche Möglichkeiten, Ausgaben geltend zu machen und Kosten abzuschreiben.

Was kann von der Steuer abgesetzt werden?

Absetzbar sind – unter bestimmten Voraussetzungen – Sonderausgaben (z.B. freiwillige Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, Kirchenbeitrag), außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten) und Werbungskosten (z.B. Computer, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Umschulungen, Kosten für beruflich veranlasste Telefonate, Arbeitskleidung, Arbeitsmittel und Werkzeuge).
Bitte beachten Sie aber, dass ab dem Kalenderjahr 2019 der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag ersetzt. Der Familienbonus Plus in Höhe von 1.500 Euro steht pro Jahr für ein Kind bis zum 18. Lebensjahr zu, für das Familienbeihilfe gewährt wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn Sie für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe beziehen.

Wie sichere ich mir meine Steuer-Vorteile?

Ein Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung ist möglich, sobald der Jahreslohnzettel des Arbeitgebers beim Finanzamt aufliegt und Sonderausgaben wie freiwillige Versicherungen, Kirchenbeiträge und abzugsfähige Spenden von den empfangenden Organisationen der Finanzverwaltung übermittelt wurden. Beide haben dafür bis Ende Februar Zeit. Die Arbeitnehmerveranlagung lässt sich schnell und einfach via FinanzOnline durchführen. Bequem von zu Hause aus können Sie neben dem bewährten Login mit Zugangskennungen und der Bürgerkarte auch mit Ihrem Handy einsteigen. Denn mit FinanzOnline können steuerliche Angelegenheiten 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr erledigt werden.

Information aus erster Hand

Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung finden Sie im jährlich erscheinenden Steuerbuch. Einen Überblick über die am häufigsten gestellten Fragen rund um FinanzOnline finden Sie in unserem Folder „FinanzOnline – Ihre elektronische Arbeitnehmerveranlagung“. Alle Folder stehen auf der Webseite des Finanzministeriums unter bmf.gv.at zum Download bereit bzw. können auch kostenlos bestellt werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FinanzOnline-Hotline helfen Ihnen außerdem bei Fragen zu FinanzOnline gerne unter +43 (0) 50 233 790 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 17 Uhr weiter.

– M. PUCHNER (QUELLE: BMF, ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG)

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