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Bundesländer

Coronavirus

30.04.2020

Ist Baden im Corona-Sommer möglich?

Der Sommer nähert sich in Riesenschritten und mit den steigenden Temperaturen stellt sich auch zunehmend die Frage: Dürfen wir heuer überhaupt die Abkühlung in Badeseen und Schwimmbädern genießen? Während nur wenige Kommunen Zugang zu großen Seen haben, betreiben viele Gemeinden ihre eigenen Badeseen oder Freibäder. Für sie ist noch unklar, ob diese Einrichtungen im „Corona-Sommer“ geschlossen bleiben müssen.

Freie Gewässer schwer regulierbar

Am 1. Mai öffnen in Österreich traditionell viele Frei- und Strandbäder. Doch wegen des Coronavirus müssen sich im Frühjahr 2020 selbst begeisterte Wasserratten noch gedulden. Laut Sportministerium ist eine Öffnung der Freibäder am 1. Mai 2020 nämlich nicht vorstellbar. Grund dafür ist, dass „die Einhaltung der Abstandsregel etwa bei den Zu- und Ausgän

Schwimmen im Corona-Sommer: Wie sieht es mit freien Gewässern wie Seen, Flüssen und Badeteichen aus?

Schwimmen im Corona-Sommer: Wie sieht es mit freien Gewässern wie Seen, Flüssen und Badeteichen aus?

gen, zu Badeschluss und etwa von Kindern schwer einhaltbar ist„. So liest man auf der Homepage des Sportministeriums.

Einen Lichtblick für Hobby-Schwimmer gibt es immerhin bei der Frage nach freien See- und Donauzugängen. Dazu schreibt das Ministerium: „Wenn die Abstandsregeln eingehalten werden können, spricht aus heutiger Sicht nichts dagegen.“ Grundsätzlich gehören freie Gewässer wie Seen, Baggerseen und Ähnliches nicht zu Freizeiteinrichtungen und sind daher nur schwer regulierbar. In anderen Worten bedeutet das: Dort, wo bisher freier Zutritt zum Ufer herrschte, wird das Baden wahrscheinlich auch in Coronazeiten möglich sein.

Herangehensweise in Bundesländern unterschiedlich

Eine Ausnahme bilden Seezugänge, wo Betretungsverbot besteht. Ein solches können Seeeigentümer bzw. Verantwortliche erlassen, und das wird von Bu

Auch im Wasser gilt: Abstand halten! ©yanlev/fotolia.com

Auch im Wasser gilt: Abstand halten! ©yanlev/fotolia.com

ndesland zu Bundesland anders gehandhabt. Während man in Oberösterreich daran festhält, den Badespaß an freien Seezugängen unbedingt zu ermöglichen, läuft auch das im Burgenland verhängte Betretungsverbot von allen Seebädern mit 1. Mai aus. In Tirol hält man sich bei der Öffnung von sämtlichen Badeanlagen noch zurück, in Salzburg sollen freie Uferflächen hingegen schon sehr bald wieder zugänglich sein. Einzelheiten zu den Bundesländern finden Sie auch im Kästchen unten.

Verantwortungsbereich von Gemeinden

Strandbäder in Gemeinden fallen in den kommunalen Verantwortungsbereich, heißt es aus Salzburg. Die Situation soll in Anbetracht der aktuellen Infektionslage stets neu bewertet werden. Das Seenland Kärnten hat inzwischen einen Maßnahmenkatalog für die Öffnung von Bädern vorbereitet und dem Gesundheitsministerium vorgelegt. Die Betreiber von Bädern, Gemeindevertreter und Wissenschafter haben bei der Erstellung des Katalogs zusammengearbeitet. Er enthält unter anderem Regeln wie das Tragen von Mund-Nasen-Schutz-Masken, regelmäßiges Händewaschen und Besucher-Obergrenzen.

In Klagenfurt geht man währenddessen eigene Wege: Dort soll das Loretto-Strandbad bereits ab 1. Mai zum Schwimmen öffnen – in die Wiese legen darf man sich nach dem Badespaß aber nicht.

Ansteckung über Wasser unwahrscheinlich

Dass freie Seezugänge eher öffnen sollen als Schwimmbäder, erscheint auf den zweiten Blick nicht für alle logisch. So merkt der Bürgermeister von Kufstein, Martin Krumschnabel, an, dass man in umzäunten Anlagen wie Freibädern immerhin kontrollieren könne, wie viele Besucher sich dort befinden. An freien Seeufern sei eine Kontrolle jedoch kaum möglich.

Zudem zerstören gängige Schwimmbad-Desinfektionsmittel wie Chlor oder Ozon Viren effektiv – eine Ansteckung über das Wasser ist also sehr unwahrscheinlich, so der Infektiologe Franz Allerberger. Gegenüber dem ORF erklärt er, dass man in Österreich jahrelange Erfahrung mit der Abtötung diverser Keime in Badebecken habe. Auch in natürlichen Gewässern wie Seen oder Flüssen sei die Übertragung des Coronavirus keine reale Gefahr.

Wie Schwimmen und Baden heuer funktionieren kann

Abschließend kann man sagen: Strandbäder an Seen, Flüssen und Teichen werden eher öffnen als Freibäder. Wie aber am Dienstag, 28. April 2020 bekanntgegeben, sollen auch letztere wie die Hotels und Freizeitanlagen am 29. Mai 2020 aufsperren dürfen. An einem Leitfaden für die Bäderöffnung wird derzeit gearbeitet, denn Auflagen zum Schutz vor einer Ansteckung wird es weiterhin geben. Daher: auch beim Plantschen heißt es Abstand halten.

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