Die aktuelle Situation bedeutet Herausforderungen für viele Lebensbereiche, auch was laufende Lebenshaltungskosten betrifft. Das Land Niederösterreich hilft dabei rasch und unbürokratisch.
Zu diesem Zweck wird das bisherige Wohnzuschuss-Paket im geförderten Wohnbau erweitert und mit 4 Millionen Euro aufgestockt. Somit wird jenen Menschen rasch geholfen, die aufgrund der derzeitigen Ausgangslage Probleme mit den Wohnkosten haben.
Jetzt Wohnzuschuss beantragen!
Mit dem Wohnzuschuss kann um eine finanzielle Unterstützung des Landes NÖ angesucht werden, so sich der Hauptwohnsitz in einer geförderten Wohnung oder in einem mit Wohnbauförderungsmitteln errichteten Eigenheim befindet.
Abänderung während der Laufzeit möglich
Bisher war eine Abänderung eines bestehenden Wohnzuschusses erst bei einer Einkommenseinbuße von 30 Prozent für Arbeitnehmer möglich. Ab sofort ist der Wohnzuschuss schon bei einer Minderung von 10 Prozent des Monatseinkommens möglich.
Neu ist, dass Selbstständige auch unterjährig ihren bereits beantragten Wohnzuschuss neu berechnen lassen können, wenn sie eine Einkommensminderung von nun 10 Prozent des Monatseinkommens verzeichnen. Grundsätzlich gilt: Der Zuschuss wird für ein Jahr gewährt und muss nicht rückgezahlt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.noe-wohnbau.at und bei der NÖ Wohnbau-Hotline: 02742/22133, Mo – Do: 8 – 16 Uhr, Fr: 8 – 14 Uhr
Miriam Puchner (Quelle: Wohnbau NÖ; Entgeltliche Einschaltung), 19.05.2020
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