BKA/Andy Wenzel

Coronavirus

Soziales

03.06.2020

Rahmenbedingungen für Ferienbetreuung im Sommer sichergestellt

Die Sommerferien rücken mit großen Schritten näher und mit ihnen die Sorge vieler Eltern, wo und wie sie ihre Kinder dieses Jahr betreuen lassen können. Doch am Sonntag teilte die Regierung mit, dass mit der aktuellen Lockerungsverordnung Sommerlager und ähnliche Ferienbetreuung möglich sind. „Die Kinderbetreuung in den Ferien ist in diesem Jahr eine besondere Herausforderung für Familien. Viele Eltern haben ihren Urlaub aufgrund der Krise bereits aufgebraucht. Daher ist es wichtig, dass Ferienbetreuung angeboten werden kann“, sichert Familienministerin Christine Aschbacher zu.

Sommercamps und Ferienbetreuungsangebote können ab Juni angeboten werden und sind als Veranstaltungen im Sinne der neuen Verordnung definiert.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Im Juni sind 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlaubt. Betreuerinnen und Betreuer müssen nicht in diese Höchstzahl eingerechnet werden.
  • Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze bleiben auf 100 Personen beschränkt, während die Obergrenze für Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen Schritt für Schritt angehoben wird.
  • In diesem Fall dürfen ab 1. Juli 2020 in geschlossenen Räumen bis zu 250 Personen teilnehmen.
  • Gibt es im Freien zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, sind bis zu 500 Personen zulässig.
  • Ab August sind in Räumlichkeiten bis zu 500 Personen erlaubt, im Freien bis zu 750.
  • Bei mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern müssen Anbieter von Ferienbetreuung einen COVID-19-Beauftragten bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept ausarbeiten.
  • Die bekannten geltenden Hygienemaßnahmen (etwa Hände waschen oder Niesen und Husten in die Armbeuge) sind weiterhin einzuhalten.
  • Bei Nächtigungen oder bei der Ausübung von Sportarten gelten weitere Bestimmungen: Eine Übernachtung in Gemeinschaftsschlafräumen ist nur zulässig, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Meter eingehalten wird oder durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

„Wir wollen sowohl die Anbieter von Ferienbetreuung als auch Eltern, Kinder und Jugendliche bestmöglich informieren. Daher haben wir FAQs für Jugendliche und Jugendarbeit zusammengestellt, die ab Dienstag auf der Webseite meines Ministeriums abrufbar sind. Bis nächste Woche wird außerdem ein Leitfaden für Feriencamps erarbeitet und dann veröffentlicht“, so die Bundesministerin Aschbacher abschließend.

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