Coronavirus

Sicherheit

18.06.2020

Lichterloh: Was man zum Sonnwendfeuer wissen muss

Ostern musste noch im Kreise jener Menschen stattfinden, mit denen man unter einem Dach wohnt, zum Pfingstfest wurde das bereits lockerer gesehen. Am 21. Juni steht Sommerbeginn, der längste Tag des Jahres und somit auch das nächste traditionelle Fest an: Die Sonnwendfeier. Fragen tun sich dabei nicht nur nach dem erlaubten Veranstaltungsrahmen auf, auch um die Feuerverordnungen ranken sich Fragezeichen.

Hundert Menschen bei Feier erlaubt

Grundsätzlich gilt, dass Sonnwendfeiern im Rahmen der Lockerungsverordnung erlaubt sind, das heißt: Es dürfen sich nicht mehr als 100 Personen versammeln, und zwischen ihnen muss der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Ob das traditionelle Sonnwendfeuer auch wirklich lodern darf, das ist nicht in ganz Österreich gleich geregelt. In den einzelnen Bundesländern gelten dazu eigene Regelungen im Zusammenhang mit Brauchtumsfeuern auf Grundlage des Bundesluftreinhaltegesetzes.

In Steiermark und NÖ wieder erlaubt

In allen Bundesländern zählen die Brauchtumsfeuer zu den Ausnahmen der Verbrennungsverordnungen. Im Burgenland etwa dürfen die Feuer zur Sommersonnenwende in der Nacht vom 21. Juni auf den 22. Juni abgebrannt werden, auch jeweils am Wochenende vor und am Wochenende nach dem 21. Juni sind diese erlaubt. In Oberösterreich erstreckt sich diese Ausnahme sogar bis zu zwei Wochen vor und nach dem das Brauchtum begründeten Datums. In Kärnten, Salzburg und Vorarlberg sind die Sonnwendfeuer ebenfalls vom Verbrennungsverbot biogener Materialien ausgenommen.

In der Steiermark wurde in der Brauchtumsfeuerverordnung während der Corona-Krise festgelegt, dass bis 31. Dezember 2020 alle Brauchtumsfeuer verboten sind – diese Änderung wurde jedoch rechtzeitig zum frohen Zündeln zur Sommersonnenwende wieder aufgelassen.

In Niederösterreich sah es bis vor kurzem ähnlich aus, nun wurde aber das Verbot von Brauchtumsfeuern bis 30. Juni 2020 gekippt – demnach darf auch dort das Sonnwendfeuer hell erstrahlen.

Keine offenen Feuer im Wald

Ärger kommt aus Tirol darüber, dass Brauchtumsfeuer leider auch in Wäldern abgehalten werden. Das Forstgesetz verbietet das aber. Äste und sonstige Pflanzenreste dürfen im Wald nur dann verbrannt werden, wenn sie nicht anders entsorgt werden können bzw., wenn sich im Astmaterial Forstschädlinge in gefahrdrohender Weise vermehren.

Für Brauchtumsfeuer ist zu beachten, dass die Zustimmung des Grundeigentümers notwendig ist, der Zeit und Ort muss der Gemeinde gemeldet werden, das Feuer darf ausschließlich mit biogenen Materialien beschickt werden und außerdem muss es bis zum endgültigen Erlöschen beaufsichtigt werden. Hält man diese Regeln ein, so steht der Sonnwendfeier auch in Tirol nichts im Wege.

– E.AYAZ

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