Coronavirus

10.09.2020

Dorffeste: Feiern ja, aber nur mit Auflagen

Für Kirtage, Sommerfeste und Dorffeierlichkeiten aller Art ist Covid-19 wie ein Schlag ins Gesicht: Im Sommer 2020 sind die meisten Veranstaltungen abgesagt. Manche Gemeinden lassen es sich trotzdem nicht nehmen, ihre alljährlichen Vereinsfeste zu organisieren. Grundsätzlich sind Veranstaltungen erlaubt, aber nur unter zahlreichen Auflagen.

Bierzelt, Blasmusik, Brathendl und ausgelassene Stimmung: Dorffeste und Kirtage gehören zum Gemeindeleben dazu wie der Janker zur Lederhose. Im Corona-Sommer fallen Vergnügungen dieser Art vielerorts aus und darunter leidet nicht nur die Dorfgemeinschaft – für viele Vereine sind diese Feste die wichtigste Einnahmequelle. Nicht überall wird daher auf das Feiern verzichtet. Doch welche Regeln müssen beachtet werden?

Feiern mit Personenobergrenze

Wer diesen Sommer Feste organisiert, muss auf die Anzahl der Besucherinnen und Besucher achten: Mit 1. August 2020 sind laut Covid-19-Lockerungsverordnung Veranstaltungen im Freien mit bis zu 200 Personen ohne und bis zu 750 Personen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen erlaubt. In geschlossenen Räumen dürfen bei fixen Sitzplätzen bis zu 500 Personen dabei sein.

Für die Veranstalter von Almabtrieb, Bauernherbst und Erntedankfesten könnte sich die Geduld auszahlen – ab September sollen nämlich noch mehr Gäste auf Veranstaltungen erlaubt sein. Der Mindestabstand von einem Meter – oder, auf gut österreichisch, einer halben Bierbank – sollte trotzdem eingehalten werden. Auch MNS-Masken gehören im Sommer 2020 dazu. „Im geschlossenen Raum muss ich beim Betreten bis zum Sitzplatz jedenfalls eine Maske tragen“, erklärt der Sicherheitsunternehmer Herbert Wagner im Interview mit Burgenland heute.

Präventionskonzept: Kurse für Covid-19-Beauftragte

Zu den Auflagen für Veranstaltungen im Corona-Sommer zählt auch das verpflichtende Präventionskonzept. Außerdem muss ein Covid-19-Beauftragter ernannt werden, der auch der Behörde Auskünfte geben kann. Er muss das Präventionskonzept umsetzen und kontrollieren. Praktisch heißt das: „Er muss umsetzen, dass überall die Sicherheitsabstände eingehalten werden. Er muss schauen, dass überall die Hygienemaßnahmen eingehalten werden, und wenn ich Besucher herumgehen lasse, dass die Besucherströme richtig kanalisiert werden“, erklärt der Sicherheitsexperte.

Bei Fragen rund um Corona und Veranstaltungen werden in Österreich derzeit auch Kurse angeboten. Für Gemeinden und Vereine bleibt bei allen Auflagen noch eines zu bedenken: Auch wenn das Gemeinschaftsgefühl gestärkt und den Bürgerinnen und Bürgern nach monatelangem Warten wieder ein Grund zur Freude geschenkt wird, ist ungewiss, ob die Veranstalter letztendlich auf ihre Kosten kommen.

 – E. SCHUBERT

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