Während Kinderspielplätze im Freien offenbleiben dürfen, müssen Sportstätten aller Art ihre Tore schließen. Denn schon wie im Lockdown im Frühjahr wurde auch jetzt wieder das Betretungsverbot für Sportstätten verschärft: Sporthallen, Fußball-, Tennis-, Volleyball- und andere Sportplätze dürfen nicht mehr zur Sportausübung betreten werden.
Instandhaltungsarbeiten erlaubt
Vom Betretungsverbot ausgenommen sind Instandhaltungsarbeiten, Wartung oder das Treffen von Vorkehrungen für den Winter. Das Ausüben von Sport ist an diesen Sportanlagen nur mehr für Spitzensportler erlaubt. Um die Bevölkerung auf das Betretungsverbot hinzuweisen, können Gemeinden ihre Sportstätten sperren oder etwa über Aushänge darüber informieren.
Schulen dürften Sportstätten im Rahmen des Regelunterrichts sehr wohl nutzen, dies ist aber infolge der Distance Learning-Regelung praktisch bedeutungslos. Weitere Informationen finden Sie in den untenstehenden Dokumenten zum Download. Über den Link unten rechts kommen Sie zur COVID-19-Notmaßnahmenverordnung.
-B. HAUBENBERGER/E. SCHUBERT
EMPFEHLUNGEN FÜR DICH
1
Eine Gemeinde zwischen den Wassern
2
Gemeinde Andelsbuch spart Zeit und Kosten mit Loanboox
3
Stress im Job: Tipps für den kommunalen Arbeitsalltag
4
Mit der Kommunalnet E-Academy: Online zum Microsoft-Profi
5
Sicherheit in Gemeinden: PROVENTOR vereint alle Aspekte in einer innovativen Lösung