Förderungen

Niederösterreich

16.12.2020

Förderungen für ein sicheres Zuhause in NÖ – 6 Monate verlängert!

Ansuchen können nun bis 30. Juni 2021 eingereicht werden!

Sicherheit ist ein natürliches Bedürfnis! Daher ist es selbstverständlich, die nötigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um unser Eigentum angemessen zu schützen. Das Land Niederösterreich hat sich zum Ziel gesetzt, das Sicherheitsgefühl der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu stärken und die Lebensqualität in den eigenen vier Wänden zu erhöhen!

Die Sicherung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses soll den heutigen Anforderungen entsprechen. Geben Sie Einbrechern und Räubern keine Chance!

  • Die NÖ Wohnbauförderung unterstützt Sie beim Einbau von Sicherheitsmaßnahmen mit einem Direktzuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 %, maximal jedoch in nachstehend genannter Höhe.
  • Elektronischer Schutz:
    Einbau einer Alarmanlage: bis zu € 1.000,–
  • Mechanischer Schutz:
    Einbau einer Sicherheitseingangstür (ab Widerstandsklasse 3) bis zu € 1.000,– (Bei Eigenheimen muss ein Gesamtschutz gegeben sein.)
  • Insgesamt kann somit ein Maximalbetrag von € 2.000,– ausbezahlt werden.
  • Die Maßnahmen werden bei Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert.
  • Ein Hauptwohnsitz ist erforderlich.
  • Die Förderung „Sicheres Wohnen“ gilt rückwirkend per 1. Jänner 2019 und ist mit 30. Juni 2021  befristet.

Alle Informationen und mehr Details zur Aktion „Sicheres Wohnen“ finden Sie unter www.noe-wohnbau.at/sichereswohnen

Bei Fragen steht Ihnen auch gerne unsere NÖ Wohnbau-Hotline unter 02742/22133 (Montag – Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr) zur Verfügung.

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Musterartikel für Ihre Gemeindezeitung

Das Land Niederösterreich hat für Sie diesen Musterartikel mit allen wichtigen Details zur Aktion „Sicheres Wohnen“ zusammengestellt (siehe  Infobox unten „DOWNLOADS“). Den Musterartikel sowie das Bildmaterial können Sie honorarfrei für Ihr Medium (z.B. Gemeindezeitung, Gemeindehomepage) verwenden.

HINWEIS: Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie das zur Verfügung gestellte Bild unter Angabe der Quelle (verpflichtend!) honorarfrei nutzen können.

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