Auch wenn aus aktuellem Anlass die Infocenter der Finanzämter für den Kundenverkehr nur eingeschränkt geöffnet haben, können Sie sich mit Hilfe von FinanzOnline schnell und unkompliziert jenen Teil der Lohnsteuer zurückholen, den Sie zu viel bezahlt haben.
Arbeitnehmerveranlagung zahlt sich aus
Sobald Ihr Arbeitgeber den Lohnzettel für das abgelaufene Jahr bzw. die Organisationen, denen Sie seit 2016 eventuell gespendet haben, Ihre Spende an das Finanzamt übermittelt haben, ist wieder Zeit für Ihre Arbeitnehmerveranlagung. Das ist in der Regel ab Ende Februar der Fall, weshalb es Sinn macht, ab März Ihre Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen.
Folgendes können Sie beispielsweise in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen, wodurch sich Steuer zurückholen lässt:
- Werbungskosten: z. B. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Arbeitsmittel
- Sonderausgaben: z. B. Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung
- außergewöhnliche Belastungen: z. B. Krankheitskosten
Alle Details finden Sie in unserem aktuellen Steuerbuch unter bmf.gv.at > Publikationen > Das Steuerbuch
Mithilfe von FinanzOnline persönliche Kontakte vermeiden
Sie können Ihre Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1, L1k, L1i) – fünf Jahre rückwirkend – händisch ausgefüllt an das Finanzamt schicken. Am einfachsten geht es allerdings mit einem Zugang bei finanzonline.at, dem Online-Portal des Finanzamts. Unkompliziert, sicher und seit letztem Jahr verbessert steht Ihnen FinanzOnline rund um die Uhr kostenlos zur Verfügung.
Wollen Sie dennoch Schriftstücke abgeben, steht Ihnen der Postkasten des Finanzamtes zur Verfügung. Gerne senden wir Ihnen auch diverse Formulare, Broschüren und Ratgeber zu. Diese können unter bmf.gv.at/online-bestellung bestellt werden.
Sollten Sie dennoch den persönlichen Kontakt wünschen ist eine Terminvereinbarung unbedingt notwendig (bmf.gv.at/terminvereinbarungen oder 050 233 700).
Bitte bedenken Sie aber im Interesse der Gesundheit und Sicherheit aller gilt als oberstes Ziel, persönliche Kontakte zu reduzieren.
– M. PUCHNER (Quelle: BMF, entgeltliche Einschaltung)