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BBG

Coronavirus

28.09.2021

Verbessern Sie Ihre Innenraumluft mit der BBG

Die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Krisen- und Vorsorgemanagements hat die Bundesbeschaffung GmbH stets im Blick. Das gilt auch für das Thema Luftreinigung. Denn neben der Beachtung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln und dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (z.B. FFP2) kann das Infektionsrisiko auch durch konsequente Lüftung und sachgerechten Einsatz von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) deutlich reduziert werden kann.

Umfassende Informationen hierzu hat der Arbeitskreis Innenraumluft im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im „Positionspapier zu lüftungsunterstützenden Maßnahmen durch Einsatz von Luftreinigern zur Covid-19 Prävention und Einbringung von Wirkstoffen in die Innenraumluft“ veröffentlicht.

Um Sie bestmöglich in der Verbesserung Ihrer Luftraumqualität und der Reduktion des Infektionsrisikos zu unterstützen, steht Ihnen nun nach Abschluss eines europaweiten, offenen Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung zum Abruf von Luftreinigungsgeräten zur Verfügung. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beratung, Planung, Lieferung, Aufstellung, Montage sowie Herstellung des verwendungsfertigen Zustandes von Luftreinigungsgeräten.

Details dazu finden Sie natürlich auch im e-Shop der BBG. Bei der Ausschreibung mussten Geräte angeboten werden, die gemäß den Festlegungen des Positionspapiers des Arbeitskreises Innenraumluft sowie eines Erlasses des Arbeitsministeriums mit Hochleistungspartikelfilter (E12, H13, H14 etc.), Sterilisation der Luft durch Einsatz von UV-Technik oder auch elektrostatischer Abscheidung ausgestattet sind. Zudem sind die Produkte so zu konzipieren, dass der gesamte Ausbildungsbereich ausgestattet werden kann, um ein sicheres Unterrichten und Arbeiten sicherzustellen und die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen eingehalten werden (z.B. ASchG, GefStoffV etc.).

Hier geht´s zur Rahmenvereinbarung im e-Shop der BBG

– V.BÖSEL (Quelle: BBG, Entgeltliche Einschaltung)

 

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