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Coronavirus

31.05.2021

Das sind die nächsten Öffnungsschritte ab 10. Juni!

Nach Beratungen mit Landeshauptleuten, Gemeindebund und Experten verkündete die Bundesregierung am Freitag die neuen Öffnungsschritte ab 10. Juni bzw. 1. Juli.

Grund für die Lockerungen ist, dass bereits weit über die Hälfte derer, die ich impfen lassen möchten, mittlerweile geimpft seien, so Bundeskanzler Sebastian Kurz. Man gehöre zu den Ländern, die am schnellsten impfen und am meisten testen, und das mit den niedrigsten Zahlen. Erfreulich sei auch die Entwicklung bei den Arbeitslosen, nämlich dass es unter 400.000 sind.

Ein „Sommer wie damals“

„Wir setzen die Maßnahmen immer in Abstimmung mit Expertinnen und Experten und niemals leichtsinnig“, so Kurz. Es sei wieder einmal gelungen, eine Einigung zu erzielen, alle hätten am selben Strang gezogen. Man könne sich auf einen „Sommer wie damals“ freuen, sagte Vizekanzler Werner Kogler. Der nächste Öffnungsschritt erfolge am 10. Juni, der übernächste am 1. Juli. Natürlich folgte nach all den frohen Botschaften immer der Nachsatz, dass die Pandemie nicht vorbei sei und man sich deswegen auch weiterhin an alle Regeln halten müsse.

Ab 10. JUNI gilt:

  • Gastronomieplätze: Hier werden in Innenräumen von Lokalen maximal acht statt bisher vier Personen (plus Kinder) an einem Tisch Platz nehmen können. Outdoor wird die Personenanzahl von zehn auf 16 erhöht werden. Diese Regel soll generell für Treffen und Zusammenkünfte gelten. Bei diesen Personenzahlen sind dann auch keine Abstandsregeln und Masken mehr notwendig.
  • Sperrstunde: Die Sperrstunde wird wie erwartet von 22 auf 24 Uhr ausgeweitet. Dass das bereits am 10. und nicht erst am 17. Juni – wie vom Kanzler ursprünglich angestrebt – umgesetzt wird, ist wohl nicht zuletzt der Fußball-EM ab 11. Juni zu verdanken. Fußballfans bei Public-Viewing-Veranstaltungen oder beim Wirt hätten sonst in der ersten EM-Woche die Abendpartien nicht zu Ende sehen können.
  • Masken Die Maskenpflicht im Freien – diese gilt aktuell zum Beispiel, wenn der Zwei-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann – fällt.
  • Busreisen werden wieder vollständig möglich sein, was besonders Seniorinnen und Senioren freuen werde, sagte Kurz.
  • Quadratmeterregel: Wirtschaftskammer und Handelsvertreter haben sich in den letzten Tagen dafür starkgemacht, dass im Handel die Quadratmeterregel deutlich gelockert wird. Bisher mussten im Handel pro Person 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Regierung hat sich nun auf eine Halbierung geeinigt. Von der Reduzierung auf zehn Quadratmeter pro Person profitieren auch der Sport- und der Freizeitbereich sowie die Museen.
  • Amateurproben: Bei Musik- und Chorproben oder ähnlichen Veranstaltungen im Vereinsbereich wird es unter Einhaltung der Drei-G-Regel (geimpft, getestet oder genesen) keine Beschränkung bezüglich der verfügbaren Quadratmeter pro Person mehr geben.
  • Einreise: Hier gilt die Drei-G-Regel. Eine Quarantänepflicht gibt es analog zur Länderliste des Robert-Koch-Instituts, das für die deutsche Bundesregierung die Corona-Situation analysiert und bewertet. Eine sogenannte Pre-Travel-Clearance, also eine Registrierung, ist nur mehr bei Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten notwendig.
  • Veranstaltungen: Statt nur der Hälfte der Sitzplätze dürfen 75 Prozent besetzt werden.

Ab 1. JULI gilt:

Detailregelungen ab dem Juli will die Regierung erst noch abklären, je nach Entwicklung. „Das Versprechen, dass wir im Sommer zur Normalität zurückkehren können, dieses Versprechen können wir einhalten“, sagte der Kanzler. Aber: „Werden wir nicht übermütig“, mahnte er. Es gelte weiterhin, die Regeln einzuhalten bis zu dem Zeitpunkt, wo die Masse der Menschen geimpft ist.

Was derzeit schon klar ist:

Party: Am häufigsten werde er gefragt, sagte Bundeskanzler Kurz, wann denn endlich wieder gefeiert werden könne. Die Antwort: ab Juli – ob Hochzeiten, Geburtstage oder andere Feierlichkeiten. Dann sollen auch Getränke und Speisen verabreicht werden können. Die Anzeigepflicht ab 100 Gästen bzw. die Bewilligungspflicht ab 500 gilt aber weiterhin.

Drei G: Weiterhin gelte „getestet, genesen, geimpft“. Eine Testpflicht soll es ab zwölf Jahren (bis jetzt ab zehn Jahren) geben, weil Kinder ab diesem Alter dann auch geimpft werden können.

Masken: Wo die Drei-G-Regel nicht gilt, herrscht weiterhin Maskenpflicht – etwa im Supermarkt oder in Öffis.

Veranstaltungen: Volle Auslastung der Sitzplätze indoor und outdoor, egal ob Kunst, Kultur oder Sport. „Es geht in die Richtung eines schönen und guten Sommers“, sagte Vizekanzler Kogler dazu.

Gastronomie: Hier soll es ab Juli keine Corona-Sperrstunde mehr geben, keine Abstandsregelungen und keine Beschränkungen an Tischen. Auf eine Einschränkung weist das Gesundheitsministerium hingegen noch hin: Die „typische Nachtgastronomie“, also Clubs und Discos, wird es ohne Einschränkungen „erst im Laufe des Sommers geben“ – also mit einem weiteren Öffnungsschritt zu einem etwas späteren Zeitpunkt. Auch das Konsumieren Getränken im Stehen ohne Abstand wird noch nicht uneingeschränkt möglich sein.

-APA, Standard.at

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