Über das Formular-Bestellservice des Finanzministeriums in Kooperation mit Kommunalnet können größere Mengen Formulare für Gemeinden bestellt werden. Bestellen Sie die Formulare für die ArbeitnehmerInnenveranlagung für Ihre Gemeinde bis 15. 11. 2021, können diese noch vor dem Jahreswechsel zugestellt werden!
Hinweis: Bitte senden Sie Ihre Formularbestellung nicht mehrfach ab – dies führt zu unerwünschten Mehrfach-Auslieferungen und beschleunigt keinesfalls die Zustellung. Bestellungen nach dem 15. 11. 2021 können voraussichtlich ab Mitte Februar 2022 ausgeliefert werden.
Erfahrungsgemäß kommt es zu Jahresbeginn zu vermehrten Anfragen hinsichtlich der Bestellung von Formularen zur Durchführung der ArbeitnehmerInnenveranlagung. Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sollten bereits jetzt an die ArbeitnehmerInnenveranlagung denken.
Zahlreiche Gemeinden und deren Bürgerservice-Stellen möchten als besonderes Service für ihre Einwohnerinnen und Einwohner die Formulare für die ArbeitnehmerInnenveranlagung anbieten und auflegen. Hierfür wurde eine entsprechende Lösung zur Anforderung größerer Mengen Formulare geschaffen.
Für individuelle Bestellungen von Formularen in Papierform einzelner Bürgerinnen und Bürger gibt es seit jeher und auch weiterhin die Möglichkeit, diese über die Website des BMF www.bmf.gv.at im Bereich „Formulare“ durchzuführen. Dort können allerdings maximal 9 Stück pro Formular bestellt werden.
Welche Formulare stehen zur Verfügung?
Über Kommunalnet werden den Gemeinden alle relevanten Formulare zur ArbeitnehmerInnenveranlagung zur Bestellung angeboten. Die jeweiligen Abkürzungen und deren Bedeutung lauten wie folgt:
L 1/2021 | Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung für 2021 |
L 1ab/2021 | Beilage L 1ab zur Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung (L 1) zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen |
L 1k/2021 | Beilage zur ArbeitnehmerInnenveranlagung (L 1) bzw. Einkommensteuererklärung (E 1) zur Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages, eines Unterhaltsabsetzbetrages, einer außergewöhnlichen Belastung für Kinder oder zur Nachversteuerung des Arbeitgeberzuschusses für Kinderbetreuung. |
L 1k-bF/2021 | Beilage zum Formular L 1 oder E 1 für den Familienbonus Plus in besonderen Fällen und bei 90%/10% Aufteilung |
L 1k-bF-Erl/2021 | Ausfüllhilfe zur Beilage L 1k-bF |
L 1i/2021 | Beilage zur Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung (L 1) oder Einkommensteuererklärung (E 1) bei grenzüberschreitenden Einkünften |
L 1d/2021 | Beilage zur Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung (L 1) zur besonderen Berücksichtigung von Sonderausgaben |
L 1d-Erl/2021 | Ausfüllanleitung zum Formular L1d |
L 2/2021 | Ausfüllanleitung zum Formular L 1 |
E 30 | Formular zur Geltendmachung des Familienbonus Plus über die Lohnverrechnung des Arbeitgebers |
Antragslose Arbeitnehmerveranlagung
Zusätzlich zu den Formularen können auch Informationsblätter betreffend die AANV (Antragslose ArbeitnehmerInnenveranlagung) bestellt werden. Durch das Service der AANV erhalten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler unter bestimmten Voraussetzungen in der zweiten Jahreshälfte eine Steuergutschrift – unabhängig davon, ob sie einen Antrag auf ArbeitnehmerInnenveranlagung gestellt haben oder nicht. Das Infoblatt bietet Antworten auf die gängigsten Fragen dazu.
Bestellen Sie die Formulare für die Arbeitnehmerveranlagung für Ihre Gemeinde bis 15.11.2021, können diese noch vor dem Jahreswechsel zugestellt werden!
-V.BOESEL (Quelle: BMF, entgeltliche Einschaltung)