Über das Formular-Bestellservice des Finanzministeriums in Kooperation mit Kommunalnet können größere Mengen Formulare für Gemeinden bestellt werden. Bestellen Sie bis 15.11.2021 und diese werden noch vor dem Jahreswechsel zugestellt.
Erfahrungsgemäß kommt es zu Jahresbeginn zu vermehrten Anfragen hinsichtlich der Bestellung von Formularen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung. Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sollten bereits jetzt an die Arbeitnehmerveranlagung denken. Denn zahlreiche Gemeinden und beispielsweise deren Bürgerservice-Stellen möchten als besonderes Service für ihre Einwohnerinnen und Einwohner die Formulare für die Arbeitnehmerveranlagung anbieten und auflegen. Hierfür wurde eine entsprechende Lösung zur Anforderung größerer Mengen Formulare geschaffen.
Angebotene Formulare
Jedenfalls für die Durchführung der ArbeitnehmerInnenveranlagung erforderlich ist das Formular L1. Vergessen Sie dabei nicht, hinsichtlich der Absetzbarkeit von Kosten für Kinder das Formular L 1k mit zu bestellen, für den Familienbonus Plus in besonderen Fällen das Formular L 1k-bF, für außergewöhnliche Belastungen L1ab, bei Auslandseinkünften ein Formular L 1i und zur besonderen Berücksichtigung von Sonderausgaben das Formular L1 d. Zur Geltendmachung des Familienbonus Plus über die Lohnverrechnung des Arbeitgebers wird auch das dazu nötige Formular E 30 angeboten.
Antragslose ArbeitnehmerInnenveranlagung
Zusätzlich zu den Formularen können auch Informationsblätter betreffend die Antragslose Arbeitnehmerveranlagung bestellt werden. Durch das Service der Antragslosen
Arbeitnehmerveranlagung erhalten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler unter bestimmten Voraussetzungen in der zweiten Jahreshälfte eine Steuergutschrift – unabhängig davon, ob sie einen Antrag auf ArbeitnehmerInnenveranlagung gestellt haben oder nicht. Das Infoblatt bietet Antworten auf die gängigsten Fragen dazu.
Bestellen Sie die Formulare für die ArbeitnehmerInnenveranlagung für Ihre Gemeinde bis 15.11.2021, können diese noch vor dem Jahreswechsel zugestellt werden!
-V.BOESEL (Quelle: BMF, entgeltliche Einschaltung)