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Coronavirus

08.11.2021

Das sind die neuen Corona-Regeln ab 8. November

Die Regierung hat angesichts der stark steigenden Infektionszahlen mit den Landeshauptleuten eine deutliche Verschärfung der Corona-Maßnahmen beschlossen. Laut der Verordnung gilt 2G nun überall dort, wo bisher 3G gegolten hat, also etwa in der Gastronomie, im Theater oder bei Konzerten (nicht aber in Museen), Sportveranstaltungen oder bei körpernahen Dienstleistungen wie dem Friseur. Aber auch Besuche in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen sind – mit Ausnahmen – betroffen.
Zur Arbeit kann man weiter auch nur getestet gehen, und bis 14. November reicht statt eines 3G-Nachweises auch noch das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske. Die zuletzt umstrittenen, weil personalintensiven Ausreisekontrollen aus den Bezirken, die in Oberösterreich beinahe flächendeckend galten, fallen.

Grüner Pass gilt 9 Monate ab Zweitstich

Beim Impfen sinkt die Gültigkeit des Nachweises nach dem zweiten Stich ab 6. Dezember von 360 auf 270 Tage. Bis zum selben Stichtag reicht auch eine Erstimpfung samt zusätzlichem PCR-Test als 2G-Nachweis aus.

Für Kinder und Jugendliche reicht der Ninjapass

Einige Details der 2G-Regeln waren bisher noch nicht bekannt, etwa jene für Kinder und Jugendliche. Pflichtschüler müssen demnach für einen Zutritt nicht geimpft sein, für sie reicht der Ninjapass.

Die Maßnahmen wurden laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein  fast einstimmig beschlossen. Bundeskanzler Alexander Schallenberg versicherte diesbezüglich, dass der Stufenplan keine Einbahnstraße sei. Werde eine Maßnahmen nicht mehr benötigt, werde sie umgehend zurückgenommen.

FFP2 Maske kommt zurück

Dort wo Maske getragen wird, also im Handel, Bibliotheken und Museen, soll bundesweit FFP2 der Standard sein, wie es in Wien schon seit vielen Wochen der Fall ist. Eine Erleichterung wurde für die Länder beschlossen. Die zuletzt umstrittenen, weil personalintensiven Ausreisekontrollen aus den Bezirken, die in Oberösterreich beinahe flächendeckend galten, fallen.

Regierung setzt voll auf Impfung

Die Regierung und die Länder setzen jedenfalls voll auf die Impfung, obwohl die Zahl der doppelt Immunisierten im Krankenhäusern zuletzt empfindlich gestiegen ist. Bei einzelnen Veranstaltungen schon angewandte Regeln, bei denen man zu Impfung oder Genesung zusätzlich einen PCR-Test braucht, hält Mückstein ebenso wenig für nötig wie eine Ausweitung der Maskenregeln für Veranstaltungen wie Konzerte. Er verwies darauf, dass die Wirksamkeit der Impfung nach fünf bis sieben Monaten nachlasse und daher nicht auf den dritten Stich verzichtet werden dürfe.

Bundeskanzler Alexander Schallenberg bezeichnete die Lage in der Pressekonferenz im Anschluss an das Bund/Länder-Treffen als „ernst”. Die Zügel für Ungeimpfte müssten straffer gezogen werden – auch mit Blick auf die Weihnachtsfeiertage und die Tourismussaison, die die zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger mit 2G noch nicht gefährdet sieht.

Im Auto schnalle man den Gurt an und die Impfung sei in der Pandemie der Gurt, befand Schallenberg. Mückstein betonte, seine Aufgabe sei es, die Intensivstationen zu schützen, und dieser werde er nachkommen. Auch appellierte an die Menschen: „Hören wir auf mit der augenzwinkernden Wurschtigkeit.“

Dem schloss sich der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz Günther Platter an. Für den Tiroler Landeshauptmann ist es eine „moralische Verpflichtung“ sich impfen zu lassen. Für den dritten Stich müsse Gas gegeben werden. Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser zeigte sich über den gemeinsamen Beschluss erfreut. Es brauche so etwas wie eine Gesamtverantwortung.

Einen Schritt weiter als vom Bund vorgegeben geht Oberösterreich. Wie Landeshauptmann Thomas Stelzer ankündigte, wird für bestimmte Berufsgruppen ab Montag nicht die 3G-Regel, sondern – mit einer Übergangsfrist – die 2,5G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet) gelten. Dass ansonsten mit 3G am Arbeitsplatz gearbeitet wird, begründete Kanzler Schallenberg damit, dass ein Unterschied zwischen Freizeit und Arbeit gemacht werden müsse.

– REDAKTION (Quelle: APA)

 

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