Philipp Monihart

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Förderungen

Niederösterreich

16.12.2021

Wohnzuschuss

Das eigene Zuhause ist der Platz, wo wir uns am wohlsten fühlen. Es ist aber auch jener Platz, für dessen Errichtung und Erhaltung wir Monat für Monat oft nicht unerhebliche Summen an Geld aufwenden müssen. Der Wohnzuschuss unterstützt als maßgeschneidertes Angebot jene Menschen und Familien, die Schwierigkeiten haben, monatliche Belastungen zu tragen.

Zusätzliche Unterstützung für Bezieherinnen und Bezieher einer Wohnbauförderung

Wohnzuschuss kann jeder erhalten, der in einem geförderten Haus oder einer geförderten Wohnung lebt — solange für das jeweilige Gebäude eine Wohnbauförderung zurückgezahlt wird. Ob man einen Wohnzuschuss erhält und in welcher Höhe, errechnet sich unter anderem aus dem Jahreseinkommen und der Anzahl der im Haus lebenden Personen. Konkret heißt das, dass besonders einkommensschwache und kinderreiche Familien großzügig unterstützt werden.

Diese Unterstützung wird auf die Dauer eines Jahres zuerkannt und ist jährlich neu zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt nach der Zusicherung der Förderung durch das Land Niederösterreich, monatlich im Nachhinein an die antragstellende Person und muss nicht zurückgezahlt werden. Im Ablaufmonat kann neuerlich die Unterstützung beantragt werden.

Wer kann einen Wohnzuschuss beantragen?

Für den Erhalt des Zuschusses ist es erforderlich, dass die antragstellende Person entweder in einer geförderten Wohnung wohnt oder eine Förderung des Landes Niederösterreich für die Errichtung oder Sanierung eines Eigenheims erhält, die noch zurückbezahlt wird.

Einen Antrag auf Förderung können natürliche Personen, die österreichische Staatsbürger*innen oder Gleichgestellte sind, einbringen. Die antragstellende Person muss in der geförderten Wohnung bzw. im geförderten Eigenheim den Hauptwohnsitz begründet haben.

Mehr wissen. Weniger zahlen.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Die NÖ Wohnbau-Hotline unter 02742/22133 hilft Ihnen gerne weiter.

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Copyright Titelbild: Philipp Monihart

-I.WEIPPL (Quelle: Wohnbau NÖ, Entgeltliche Einschaltung)

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