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12.09.2022

Elektronischer Identitätsnachweis kommt

Die Bürgerkarte entwickelt sich zum Elektronischen Identitätsnachweis (ID-Austria) weiter – mit einer Vielzahl neuer Funktionen. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte.  

Die Bundesregierung bekannte sich in ihrer Digitalisierungsstrategie zur Einführung des Elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) zur Nutzung im öffentlichen und privaten Bereich. Dabei soll Bürgerinnen und Bürgern der behördlich bestätigte Nachweis bestimmter personenbezogener Daten gegenüber Behörden und Privaten im Sinne einer elektronischen Ausweisfunktion ermöglicht werden.

So funktioniert der Registrierungsprozess

Bürgerinnen und Bürger können sich freiwillig im Rahmen des derzeit laufenden Pilotbetriebs bei ausgewählten Passbehörden, bei zur Entgegennahme des Antrages ermächtigten Gemeinden oder bei den Dienststellen des Finanzamtes in Wien oder Linz registrieren. Mit Beginn des Echtbetriebes wird im Zuge eines Antrages auf Ausstellung eines Reisedokuments – außer bei ausdrücklichem Widerspruch – automatisch ein E-ID ausgestellt. Für Fremde ist die Registrierung bei einer Landespolizeidirektion vorzunehmen, da diese mit der Prüfung ausländischer Identitätsdokumente vertraut ist. Die Aktivierung des E-ID bzw. die Bindung eines mobilen Endgeräts (z. B. Smartphone) an den E-ID kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits bei der Registrierungsbehörde erfolgen. Andernfalls kann die Aktivierung im Self-Service erst nach mit den von der Behörde erhaltenen Zugangsdaten abgeschlossen werden.

Diese Funktionen hat die E-ID

Ergänzend zur Möglichkeit der Erstellung einer Handy-Signatur soll künftig auch der Nachweis bestimmter personenbezogener Daten gegenüber Behörden, Unternehmen oder Vereinen zur Verfügung stehen. Eine Übermittlung dieser Daten an Behörden, Unternehmen oder Vereine erfolgt im Einklang mit datenschutzrechtlichen Standards nur nach Initiative und mit Zustimmung des E-ID Inhabers. Mit ID-Austria können zukünftig etwa aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) das Alter, das Geschlecht, die Wohnsitze sowie bei österreichischen Staatsbürgern auch der Familienstand nachgewiesen werden. Zudem wird auch der Nachweis von Daten eines gültigen Reisedokuments aus dem Identitätsdokumentenregister (IDR) möglich sein. In naher Zukunft wird Bürgerinnen und Bürgern auch der digitale Führerschein und Zulassungsschein zur Verfügung stehen. Ab 2023 kann der E-ID aufgrund der unionsweiten Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel EU weit genutzt werden.

Offline-Nutzung

Zudem kann der jeweilige E-ID-Inhaber die digitalen Nachweise auch offline verwenden, indem die oben genannten Daten gesichert auf seinem mobilen Endgerät zur Verfügung stehen, um den elektronischen Nachweis insbesondere auch an jenen Orten, an denen die Internetverbindung nicht ausreichend oder nicht dauerhaft gewährleistet ist, zu nutzen.

Vereinfachter Umstieg von Handysignatur

Inhaber einer Handy-Signatur können online auf den neuen E-ID mit vollem Funktionsumfang umsteigen, ohne zur Registrierungsbehörde zu gehen, sofern eine gleichwertige behördliche Identitätsüberprüfung stattgefunden hat. Voraussetzung für den vereinfachten Umstieg ist ein gültiger Reisepass (ausgenommen ein „Notpass“) oder Personalausweis.

Inhaber einer Handy-Signatur, bei denen keine behördliche Identitätsüberprüfung stattgefunden hat, können ebenfalls vereinfacht umsteigen, allerdings auf einen E-ID mit gleichbleibendem Funktionsumfang (Basisfunktion der Handy-Signatur). Um sämtliche Funktionen nutzen zu können, müssen sie bei der Registrierungsbehörde persönlich erscheinen.

– I.WEIPPL (Quelle: BMI, Entgeltliche Einschaltung)

 

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