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Recht

22.04.2025

Fundamt: Muss ich Daten von einem Fund-Handy löschen?

Handys zählen zu den am häufigsten verlorenen Gegenständen. Doch was macht die Fundbehörde damit, wenn die Eigentümerin es nicht abholt und folglich der Finder Anspruch darauf hat? Oftmals sind auf Datenträgern wie Handys, Laptops und Festplatten sehr persönliche Daten gespeichert. Muss der Bürgermeister als Fundbehörde dafür sorgen, dass alle personenbezogenen Daten vom Fund-Handy gelöscht sind, bevor es an den oder die glückliche Finder:in ausgehändigt wird?

Finder trägt die Verantwortung

Die Datenschutzbehörde ist normalerweise sehr streng, wenn es um personenbezogene Daten geht. In diesem Fall aber gibt es eine Ausnahme:

Demnach müssen die Datenträger (Laptop, Handy, Festplatten) von der Gemeinde (Bürgermeister) als Fundbehörde weder vernichtet werden, selbst wenn davon auszugehen ist, dass sich darauf personenbezogene Daten befinden, noch sind im Falle der Ausfolgung der Datenträger an den Finder die Daten zu löschen (beides würde einen immensen Aufwand bedeuten). Mindeststandard ist jedoch, dass „der neue Eigentümer des Datenträgers nachdrücklich und nachweislich darüber informiert wird, dass er durch den Erwerb des Datenträgers Verantwortlicher für die Verarbeitung der auf dem Datenträger gespeicherten personenbezogenen Daten wird, und dass diese Rolle auch die Pflicht umfasst, Daten, für deren Verarbeitung keine Rechtsgrundlage besteht, unverzüglich zu löschen bzw. an den ursprünglichen Verantwortlichen, wenn dieser eruierbar ist, zurückzugeben hat.

Mindestvorgabe ist daher eine Datenschutzinformation an den Finder, wonach dieser mit Ausfolgung datenschutzrechtlicher Verantwortlicher für den Datenträger und die darin enthaltenen Daten ist und daher angehalten ist, personenbezogene Daten zu löschen oder aber an den Verlustträger zurückzugeben.

Der Finder trägt als neuer Eigentümer die volle Verantwortung für die gespeicherten Daten.

Fundrecht einfach erklärt

Seit der Fundrechtsnovelle 2023 erwirbt ein Finder das Eigentum an einer gefundenen Sache, wenn diese innerhalb eines halben Jahres von keinem Verlustträger angesprochen wurde. Dies gilt für alle Funde bis zu einem Wert von 100 Euro. Funde im Wert von über 100 Euro (wie etwa die meisten Handys) müssen ein ganzes Jahr lang von der Fundbehörde aufbewahrt werden.

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