Burghardt Arnold

29.08.2019

„Bund soll Einhaltung der Regeln kontrollieren“

Ein Runder Tisch zwischen Bund, Ländervertretern und den Tierschutzorganisationen soll ein österreichweit einheitliches Hundehaltergesetz bringen. Gemeindebund-Chef Alfred Riedl fordert, dass die Gemeinden von den Pflichten zur Kontrolle der Einhaltung der Gesetze entbunden werden.

Ein Runder Tisch zwischen Bund, Ländervertretern und den Tierschutzorganisationen soll ein österreichweit einheitliches Hundehaltergesetz bringen. Gemeindebund-Chef Alfred Riedl fordert, dass die Gemeinden von den Pflichten zur Kontrolle der Einhaltung der Gesetze entbunden werden.

Nach diversen Hundeattacken in den letzten Wochen, möchte Gesundheits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein statt der bisher länderweise unterschiedlichen Regelungen eine österreichweit einheitliche zustande bringen. Daher lädt sie Ländervertreter und Tierschutzorganisationen am 22. Oktober 2018 zu einem Runden Tisch.

Riedl: „Fordere Mitwirkung der Polizei“

„Wenn der Bund die Gesetze für die Hundehaltung vereinheitlichen möchte, dann soll er auch gleich die Kontrolle der Einhaltung dieser Gesetze übernehmen“, betont Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl. „Die Gesetze sind schon sehr streng. Schon jetzt ist es für die Gemeinden schwer, die Einhaltung auch zu überprüfen. Wir haben auch schon in der Vergangenheit aufgrund der schwierigen Vollziehung dieser Gesetze die Mitwirkung der Polizei gefordert. Sie wurde uns aber immer verweigert“, stellt Riedl klar.

Strenge Gesetze schon jetzt in vielen Bundesländern

Bei Alkoholsucht oder anderen Suchterkrankungen ist die Haltung von Hunden schon jetzt in den meisten Bundesländern untersagt. „Aber einzelne Unglücksfälle – so tragisch sie auch sind – werden sich auch mit den strengsten Gesetzen nicht vermeiden lassen“, so Riedl.

In Salzburg muss beispielsweise jede/r Hundehalter/in einen Kurs besuchen. Halter/innen von gefährlichen Rassen müssen dort auch längere Kurse absolvieren. Auch in Niederösterreich und Oberösterreich muss jemand, der einen Listenhund halten möchte, einen Sachkundenachweis erbringen. Ähnliche Gesetze gibt es in ganz Österreich – die Überprüfung obliegt derzeit den Gemeinden.

Kontrolle schwierig

„Schon jetzt kann keine Gemeinde solche Unfälle verhindern, weil erstens nur rund 40 von 2.098 Gemeinden in Österreich eigene Gemeindewachkörper haben und zweitens wird es in dem Bereich nie eine hundertprozentige Sicherheit geben“, so Riedl.

Sollte aber der Bund nun die Gesetze vereinheitlichen wollen, so spricht sich der Gemeindebund-Präsident auch dafür aus, dass er die Überwachung dieser Vorschriften übernimmt. „Es ist davon auszugehen, dass die Gesetze durch eine Vereinheitlichung noch strenger werden. Da wäre es sinnvoller, wenn der Bund das gleich auch durch die Polizei kontrollieren lässt. Oder soll dann ein Gemeindebediensteter eine Alkoholkontrolle durchführen?“

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