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17.03.2020

Übermittlung der Wahlsprengel-Zuordnungsdaten an das BEV

Zur Befüllung der noch „leeren“ Felder im zentralen Wählerregister betreffend der Zuordnung der Gebäudeobjekte zu Wahlsprengeln wird ersucht, dass Gemeinden und Städte ihre Wahlsprengel-Zuordnungsdaten bis 31. Mai 2018 dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) übermitteln.

Um Wahlsprengel-Zuordnungsdaten von Gemeinden und Städten bzw. ihrer EDV-Dienstleister im BEV übernehmen zu können, sind folgende Schritte notwendig:

1. Die aktuelle E-Mail-Absendeadresse Ihrer Gemeinde oder Stadt (ohne Einbeziehung der EDV-Dienstleister) muss dem BEV bekannt sein.

2. Bedienen Sie sich als Gemeinde oder Stadt eines EDV-Dienstleisters, so muss der Dienstleister dem BEV (wahlsprengel.meldung@bev.gv.at) seine E-Mail – Absendeadresse und die GKZ jener Gemeinden bekannt geben, für die er als Dienstleister auftritt, damit sichergestellt werden kann, dass der Dienstleister auch berechtigt ist, Wahlsprengeldaten ans BEV zu übermitteln.

3. Anschließend können die Wahlsprengelzuordnungsdaten an das BEV übermittelt werden.

Es wird ersucht, die Wahlsprengel-Zuordnungsdaten bis spätestens 31. Mai 2018 an das BEV zu übermitteln. Für Fragen zur Datenlieferung im Zusammenhang mit den Wahlsprengeldaten wenden Sie sich bitte an das BEV (wahlsprengel.meldung@bev.gv.at)

Eine Beschreibung der Felder zur Befüllung der Wahlsprengeldaten durch Gemeinden/Städte finden Sie weiter unten in den Downloads.

S. PEICHL (QUELLE: BMI, ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG)

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