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Recht

20.05.2020

Bauverfahren trotz Corona-Situation zulässig

Die „Coronakrise“ hat so gut wie alles auf den Kopf gestellt – auch in den Gemeindestuben des Landes sind manche alltägliche Geschäfte stehen geblieben. Derzeit sind viele Gemeinden verunsichert, welche Verfahren angesichts der Lage zulässig sind und welche nicht.

Riedl stellt klar: Bauverfahren auch in der jetzigen Situation zulässig

Auch bei laufenden Bauverhandlungen herrscht in vielen Fällen Unsicherheit. Der Präsident des Niederösterreichischen Gemeindebundes, Alfred Riedl, hat nun in einem Schreiben an die niederösterreichischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister darauf hingewiesen, dass „Bauverfahren auch in der jetzigen Situation zulässig“ sind.

Zwar seien mündliche Bauverhandlungen gemäß dem verwaltungsrechtlichen Covid-19-Begleitgesetz nicht zulässig, allerdings würden weder die NÖ Bauordnung, noch das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz eine Verpflichtung von solchen mündlichen Verhandlungen vorsehen. Entscheidend ist, dass alle Verfahrensparteien die Möglichkeit zur Akteneinsicht haben. Die Einsichtnahme kann entweder auf digitalem Weg oder per Post erfolgen.

Förmliche Akteneinsicht von Betretungsverbot ausgenommen

In Fällen, wo Planunterlagen nur analog vorliegen, ist ein Besuch der Behörde zur förmlichen Akteneinsicht zulässig und als Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens von den geltenden Verkehrsbeschränkungen ausgenommen. Dabei soll dennoch der Mindestabstand von einem Meter zwischen Personen eingehalten werden. Zusätzlich werden die Entscheidungsfristen in Bauvorhaben verlängert.

Appell an andere Bundesländer

Riedl appelliert auch an alle anderen Bundesländer, bei den Bauverfahren nicht restriktiv zu handeln. Zurückhaltung bei Bauverhandlungen hätte negative Folgen: Es gehe einerseits um jene, die sich ein Eigenheim errichten wollen, aber natürlich auch um die Aufträge für die Bauwirtschaft.

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