02.06.2020

Lockerungen bei Maskenpflicht und Einreise

Ab 15. Juni kommt der nächste Lockerungsschritt in Österreich: Zum einen wird die Maskenpflicht stark gelockert – Masken müssen nur noch im öffentlichen Verkehr, im Gesundheitsbereich, Apotheken und bei Dienstleistungen wo der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann (z.B. Friseure, Gastronomie), getragen werden. Zum anderen soll die 14-tägige Quarantänepflicht bzw. der verpflichtende Nachweis eines negativen Testergebnisses mit den Nachbarländern ein Ende haben. Auch die Sperrstunde in der Gastronomie wird von 23 Uhr auf 1 Uhr Früh ausgeweitet.

Nächster Schritt in Richtung Normalität

Gemeinsam mit Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudi Anschober und Innenminister Karl Nehammer präsentierte Bundeskanzler Sebastian Kurz am Freitag den nächsten Lockerungsschritt für Österreich. Aufgrund der niedrigen Infektionszahlen und der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen in Österreich, könne man in die nächste Phase eintreten, mit „weniger Regeln und dafür mehr Eigenverantwortung“, sagt BK Sebastian Kurz im Rahmen der Pressekonferenz. „Der nächste Schritt in Richtung Normalität kann gesetzt werden“, deshalb können man in einem ersten Schritt die Maske ein Stück weit ablegen.

Maskenpflicht ab 15. Juni nur mehr in drei Bereichen

Ab 15. Juni müssen Masken demnach verpflichtend nur mehr in drei Bereichen getragen werden: In Öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich und in Apotheken, sowie bei Dienstleistungen, wo der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann, wie beispielsweise bei Friseuren oder in der Gastronomie. Im Handel und in der Schule sowie in der Gastronomie oder im Tourismus wird die Maskenpflicht ab 15. Juni aufgehoben.
Dennoch wird empfohlen, den Mund-Nasenschutz dort zu tragen, wo es eng wird, oder beim Zusammentreffen mit fremden Menschen, wo der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.

Lockerungen auch in der Gastronomie

Darüber hinaus wurden auch Lockerungsschritte in der Gastronomie beschlossen: Ab 15. Juni wird die Sperrstunde in der Gastronomie von 23 auf 1 Uhr ausgeweitet. Auch die Aufhebung der Vier-Personen-Regel wurde beschlossen. Der Abstand zwischen Gruppen, die nichts miteinander zu tun haben, bleibt. Kellner müssen weiterhin Maske tragen. Während die Maskenpflicht auch in der Gastronomie für Gäste fällt, müssen Kellner weiterhin Masken tragen.

Lockerungen bei der Einreise:

Neuerungen gibt es ab 15. Juni auch für die Einreisebestimmungen: Demnach wird die Verpflichtung zur Selbstisolation bzw. zum Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise von Lichtenstein, der Schweiz oder Deutschland – mit diesen Ländern gibt es derzeit entsprechende Vereinbarungen – fallen. Mit den östlichen Nachbarländern werden aktuell Gespräche geführt. Kroatien und Griechenland erlauben derzeit die Einreise ohne Auflagen. Bei der Anreise nach Österreich gelten aber weiterhin die bestehenden Bestimmungen.

Appell von BK Kurz: „Nicht leichtsinnig werden“

Bundeskanzler Sebastian Kurz appellierte trotz der weiteren Lockerungsschritte: „Unterliegen wir keinem Irrtum, das Virus ist nicht ausgelöscht. Die Infektionszahlen können genauso schnell wie sie gesunken sind, wieder steigen“, mahnte der Kanzler. Daher gelte es nicht leichtsinnig zu werden.
Wenn sich die Situation verschlechtere, soll es künftig auch regionale Maßnahmen geben. Sollten die Infektionszahlen über die Regionen hinaus reichen, müssten wieder nationale Regelungen getroffen werden.

-S. PEISCHL- Quelle: ORF, APA, Redaktion

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