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Recht

17.09.2020

Gemeinden klagen LKW-Kartell auf Schadenersatz

Zahlreiche Gemeinden könnten beim Kauf von Tanklöschfahrzeugen für die örtlichen Feuerwehren Opfer illegaler Preisabprachen zwischen LKW-Herstellen geworden sein. Jetzt gibt es für die betroffenenen Gemeinden die Möglichkeit, sich an einer Sammelklage gegen das LKW-Kartell zu beteiligen. Hintergrund der Geschichte: Zwischen 1997 und 2011 ist es zu illegalen Preisabsprachen gekommen, was zur Folge hatte, dass Kunden, unter diesen auch zahlreiche Gemeinden, über Jahrzehnte zuviel für die beim Kartell bestellten LKW bezahlt hatten. Aktuell wird das Thema nochmal, weil die Verjährungsfrist jetzt bevorsteht. Interessierte an Schadenersatz müssen also schnell sein!

Zur Vorgeschichte

Im Jahr 2016 stellte die Europäische Kommission einen Verstoß der führenden LKW-Hersteller MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco, Scania und DAF gegen das EU-Kartellrecht fest. Die genannten Hersteller waren von 1997 bis 2011 an illegalen Preisabsprachen beteiligt und regulierten den Markt für die Herstellung mittelschwerer (zwischen 6 und 16 Tonnen) und schwerer Lastkraftwagen (über 16 Tonnen) jahrelang zu ihren Gunsten. Dafür wurden die Kartellanten von der Europäischen Kommission mit einer Rekordgeldbuße in Höhe von fast drei Milliarden Euro belegt. Nur MAN wurde die Geldbuße erlassen, weil das Unternehmen als Kronzeuge die Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte (dies hat jedoch grundsätzlich keinen Einfluss auf etwaige Schadenersatzansprüche). Städte, Gemeinden sowie kommunale Unternehmen waren massiv von diesen unfairen Marktpraktiken betroffen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen erwies sich jedoch als schwierig.

In Folge mehrfacher Anfragen und vor dem Hintergrund bereits drängender Verjährungsfristen, setzen sich der Österreichische Gemeindebund, der Österreichische Städtebund sowie der Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs für die Beteiligung an einer Sammelklage ein. Bereits seit längerem befindet sich eine Sammelklage in den Niederlanden, die von Omni Bridgeway, einem weltweit führenden Prozesskostenfinanzierer betrieben wird, in Vorbereitung. Die drei genannten Verbände werden dabei von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei bkp beraten.

Was können Gemeinden konkret tun?

  • Eine Klage gegen MAN ist für Fahrzeuge, die zwischen Jänner 1997 und dem 20. September 2010 erworben wurden nur noch bis Freitag, dem 18. September 2020 möglich (Verjährung). Die notwendigen Unterlagen sind bis Ende des Jahres an Omni Bridgeway zu übermitteln.
  • Für Klagen gegen die restlichen Kartellanten, für Fahrzeuge, die im Zeitraum Jänner 1997 bis 18. Jänner 2011 erworben wurden, läuft die Frist bis zum 31.12.2020. Unterlagen sind an Omni Bridgeway zu übermitteln.
  • Im Kartellverfahren wird auch ein Vergleich zu der Zeit vor und nach dem Kartell gezogen werden. Außerdem könnten sich die Preiswirkungen des Kartells nach Kartellbeendigung am Markt noch einige Zeit gehalten haben (sogenannte „Kartell-Nachwirkung“). Daher bittet Omni Bridgeway um Übermittlung der Kaufunterlagen (nach Möglichkeit) von Jänner 1996 bis Dezember 2013. Das ist aber nicht zwingend.
  • Notwendige Unterlagen sind:
    1. Dokumentation der Fahrzeuganschaffung
    2. Informationen zu den Fahrzeugen (Marke, Modell, Fahrzeugidentifizierungsnummer, Preis, etc.)
    3. Schriftliche Zeugenaussage
    4. Firmenbuchauszug des Geschädigten oder andere Dokumente die die Vertretungsbefugnis des Unterzeichners nachweisen (bei Städten und Gemeinden etwa Verweise auf die Vertretungsbestimmungen in den Gemeindeordnungen/Stadtrechten bzw. – sofern erforderlich – Beschlüsse des Gemeinderates).
    5. Ausweisdokument des Unterzeichners.

Jeder Gemeinde und jeder Stadt steht es auf eigenes Risiko frei, sich am Verfahren zu beteiligen. Für weiterführende juristische und organisatorische Auskünfte, können sich Gemeinden an die Rechtsanwaltskanzlei bkp wenden:

Ihre Ansprechpartner bei bkp

  • Kontaktdaten Büro: office@bkp.at; Tel. 01/532 12 10)
  • RA Dr. Alexander Klauser (a.klauser@bkp.at)
  • RA Dr. Bernhard Girsch, LL.M. (b.girsch@bkp.at)
  • RA Ing. Mag. Lukas Weber, LL.M. (l.weber@bkp.at)
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