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Finanzen

27.09.2020

Gemeinsam zu neuer Stärke

Jetzt automatisch mehr Geld – Vorteile für Bürgerinnen und Bürger: Die österreichische Bundesregierung arbeitet mit vereinten Kräften daran die Folgen der Weltwirtschaftskrise abzufedern. Mit dem kürzlich auf den Weg gebrachten Coronabonus wurden nun weiterer Schritte gesetzt, um die Menschen in unserem Land zu entlasten. Die Maßnahmen sollen helfen, die Krise gut zu bewältigen und die Wirtschaft zu stärken.

Unterstützung für Familien

Die Corona-Krise hat für viele Familien finanzielle Einbußen oder finanziellen Mehraufwand bedeutet. Daher stellt der Bund mit dem Kinderbonus in Summe 678 Mio. Euro für Familien mit Kindern bereit.

Für jedes Kind, das im September 2020 anspruchsberechtigt für die Familienbeihilfe ist, gibt es daher den Kinderbonus in Höhe von 360 Euro. Die Auszahlung erfolgt automatisch und antragslos. Das gilt auch für Personen, die erhöhte Familienbeihilfe beziehen, zum Beispiel Menschen mit Behinderung.

Senkung der Lohn- und Einkommensteuer

Einkommensteile über 11.000 bis 18.000 Euro wurden bisher mit einem Steuersatz von 25% besteuert. Dieser Eingangssteuersatz wird auf 20% gesenkt. Dies führt zu einer Entlastung der Lohn- und Einkommensteuerzahler von bis zu 1,6 Mrd. Euro jährlich. Der abgesenkte Steuersatz in Höhe von 20% gilt rückwirkend ab 1.1.2020. Die Aufrollung wird durch den Arbeitgeber automatisch durchgeführt und mit dem Septembergehalt überwiesen. Pro Steuerpflichtigen sind das bis zu 350 Euro im Jahr.

Unterstützung für Arbeitssuchende

Die Corona-Krise hat den Arbeitsmarkt schwer getroffen. Daher hat die Bundesregierung eine Arbeitslosenunterstützung beschlossen. Wer im Betrachtungszeitraum Mai bis August 60 Tage arbeitslos war, bekommt eine Einmalzahlung von 450 Euro. Das bedeutet, wenn jemand Anfang Juli einen Job aufnimmt, kann er oder sie die Einmalzahlung im September erhalten.

Sozialversicherung-Rückerstattung

Die Erhöhung der Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge (SV-Rückerstattung): Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die kein steuerpflichtiges Einkommen (bis 11.000 Euro) beziehen, zu entlasten, wurde der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag von bisher maximal 300 Euro auf maximal 400 Euro angehoben. Gleichzeitig wird der maximale SV-Bonus im Rahmen der SV-Rückerstattung ebenfalls von bisher 300 Euro auf 400 Euro angehoben. Dies gilt ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020.

Brutto Netto-Rechner

Wie hoch die individuelle Ersparnis ist, können Sie bequem online ausrechnen. Möglich macht dieses Service die Erweiterung des Brutto Netto-Rechners auf der Webseite des Finanzministeriums unter bmf.gv.at/rechner.

Sollten Sie noch Informationen zu den Hilfsmaßnahmen benötigen, unsere FAQs stehen Ihnen unter bmf.gv.at/corona zur Verfügung und werden laufend aktualisiert. Für darüberhinausgehende Fragen steht unsere Hotline unter der Telefonnummer 050 233 770 zur Verfügung. Von Montag bis Donnerstag zwischen 7.30 und 15.30 und am Freitag zwischen 7.30 und 12 Uhr erhalten Sie hier individuelle Beratung und Informationen zu den unterschiedlichen Unterstützungsleistungen.

– M. PUCHNER (QUELLE: BMF)

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