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Bildung

Coronavirus

03.11.2020

Lockdown: So geht’s in den Schulen weiter

Aufgrund der massiv steigenden Zahlen der Corona-Infektionen hat die Bundesregierung ab dritten November einen Lockdown verhängt. Im Unterschied zum Frühjahr bleiben die Pflichtschulen geöffnet, der Präsenzunterricht findet weiter statt. Die Oberstufen werden hingegen im Distance-Learning unterrichtet. Ein kurzer Überblick über die Regeln zum Schulbetrieb ab 3. November 2020:

Volksschule und Unterstufen

Der Schulbetrieb wird mit Präsenzunterricht fortgeführt, aber es gelten zusätzliche Einschränkungen:

Schulveranstaltungen: Derzeit finden keine Schulveranstaltungen wie Exkursionen oder Projekttage außerhalb der Schule statt. Ausflüge in den Park oder die Natur sind weiterhin erlaubt.

Schulexterne Personen: An die Schulen dürfen keine externen Personen mehr eingeladen werden (Workshops etc.). Davon ausgenommen sind Personen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind, wie z. B. Assistenzen für Kinder mit Beeinträchtigungen.

Konferenzen: Lehrer/innenkonferenzen finden ausschließlich online statt.

FFP2-Masken: Allen Lehrkräften werden FFP2-Masken zur Verfügung gestellt (bisher nur für Risikogruppe). Wer möchte, kann diese Masken mit höherem Schutz freiwillig im Unterricht tragen. Die Bildungsdirektionen organisieren die Verteilung der entsprechenden Kontingente.

Anordnung zum Tragen von Masken: Die Schulleitung kann das Tragen von MNS anordnen – für einzelne Schulstufen (z. B. nur für „größere“ Kinder) oder auch einzelne Klassen. Die Maßnahme kann zeitlich flexibel gestaltet und am Standort jederzeit der Situation angepasst werden.

Distance-Learning: Wenn es die Situation erforderlich macht, kann an Pflichtschulen für einen oder mehrere Tage Distance-Learning angeordnet werden. Eine solche Situation liegt aber nur dann vor, wenn es mehrere positive COVID-19-Fälle an einer Schule gibt, die Abklärung durch die Gesundheitsbehörde noch offen ist und der Vollbetrieb an der Schule gefährdet wäre. Für die Anordnung von Distance-Learning im Pflichtschulbereich ist die Zustimmung der Bildungsdirektion und des BMBWF erforderlich. Ein Notbetrieb mit entsprechender Betreuung soll in diesen Fällen jedenfalls aufrechterhalten werden.

Sekundarstufe II bzw. Oberstufen

Schülerinnen und Schüler in der AHS-Oberstufe, an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie an Berufsschulen werden ab Dienstag, dem 3. November, bis vorerst 30. November im Distance-Learning unterrichtet.

Übergangstag: Am Dienstag, 3. November, kommen die Oberstufenschülerinnen und -schüler noch einmal an den Standort, um ihre Lernmaterialien zu holen. Die Schülerinnen und Schüler werden vom Klassenvorstand informiert, wie das Distance-Learning organisiert wird und wie die Kommunikation erfolgt.

Stundenplan: Der Stundenplan gibt auch im Distance-Learning Struktur in Lern- und Erholungsphasen.

Lernstoff: Mit Maß und Ziel soll auch in der Phase des Distance-Learning neuer Stoff vermittelt werden. Die EDUTHEK stellt hier ein wertvolles Hilfsinstrument dar.

Kleingruppen: Schülerinnen und Schüler können in kleinen Gruppen an die Schulen geholt werden, um Rückfragen zu klären oder den Stoff zu wiederholen. Dieser Gruppenunterricht sollte je nach Gegenstand nicht öfters als einmal in der Woche stattfinden.

Schularbeiten: Für die Durchführung von Schularbeiten können temporär auch größere Gruppen an der Schule sein. Schularbeiten können allerdings nur durchgeführt werden, wenn die folgenden Bestimmungen eingehalten werden:

  • Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Arbeitsplätzen
  • Generelle Maskenpflicht (von der Schulleitung verordnet)
  • Insgesamt dürfen nicht mehr als 25 Prozent der Schüler/innen der Sekundarstufe II zu diesem Zeitpunkt am Schulstandort sein.

Schularbeiten finden in der ersten und zweiten Novemberwoche wie geplant statt, wenn der Prüfungsstoff bereits im Oktober durchgenommen wurde. Die Schularbeiten der zweiten Novemberhälfte werden auf Dezember verschoben, wobei nicht mehr als ein bis zwei Schularbeiten pro Woche stattfinden. Eine Schularbeit pro Semester reicht für die Beurteilung aus.

Werkstätten: Der Unterricht in Werkstätten sowie der fachpraktische Unterricht kann in Kleingruppen stattfinden. Der theoretische Unterricht findet im Distance-Learning statt.

Berufsschulen: Für einzelne Berufsschullehrgänge findet im November ein Großteil der allgemeinbildenden und berufspraktischen Ausbildung statt. Der allgemeinbildende Unterricht muss auf Distance-Learning umgestellt werden, die berufsfachliche Ausbildung ist nach Möglichkeit zu verschieben oder sie ist – wenn eine Verschiebung nicht möglich ist – ausgedünnt am jeweiligen Berufsschulstandort durchzuführen (maximal ein Viertel der Normalschüler/innenzahl). Der Internatsbetrieb ist so rasch wie möglich zurückzufahren, die damit verbundenen Lehrgänge sind zeitnah zu beenden.

Quelle: Bildungsministerium

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