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09.02.2021

Sonderpaket: Gemeinden erhalten 2021 um 1,5 Mrd. Euro mehr

Gemeinden leisten einen wichtigen Beitrag bei der Bewältigung der aktuellen Situation und sind wichtige Impulsgeber für regionale Wertschöpfung. Denn nicht nur der Bund, sondern auch die Gemeinden sind in dieser Krise durch Mehrausgaben und Einnahmenausfälle besonders stark belastet, da sich das geringere Steueraufkommen extrem negativ auf die Liquidität der Gemeinden auswirkt. Aus diesem Grund hat die Bundregierung beschlossen, das bereits bestehende Kommunale Investitionsprogramm 2020 (KIG 2020) in der Höhe von 1 Mrd. Euro um weiteren 1,5 Mrd. Euro für die Gemeinden und Städte zu erhöhen, damit die Aufgaben der Gemeinden auch in dieser schwierigen Phase weiter bestmöglich erfüllt werden können.

Hier die wichtigsten Details im Überblick zum Sonderpaket 2021:

  • Mit zusätzlichen 400 Mio. Euro erhöht der Bund bei der Zwischenabrechnung im März 2021 die Ertragsanteile die Gemeinden. Statt der budgetierten deutlich negativen Zwischenabrechnung und der damit verbundenen Rückzahlung von Ertragsanteilen ergibt sich damit sogar ein positiver Saldo für die Gemeinden iHv. 160 Mio. Euro.
  • 1 Mrd. Euro direkte Hilfe für mehr Liquidität in Form von Ertragsanteile-Vorschüssen. Dieser Betrag ergibt sich aus der garantierten Mindesterhöhung der Ertragsanteile im Jahr 2021 um 12,5 % gegenüber dem Jahr 2020. Auch in den weiteren Jahren gibt es garantierte Mindeststeigerungen bei den Ertragsanteilen um 1,0 % bis 2,0 % und somit Planungssicherheit für die Gemeinden. Eine Rückverrechnung ist frühestens ab dem Jahr 2023 vorgesehen, die Mindeststeigerungen bleiben dabei aber garantiert.
  • 100 Millionen Euro für Strukturfonds: Zusätzlich erhöht der Bund den Strukturfonds für die strukturschwachen Gemeinden im Jahr 2021 um 100 Mio. Euro. Hier ist ebenfalls keine Rückzahlung vorgesehen.

Mit diesem Gemeindepaket wurde eine treffsichere Maßnahme geschaffen, um die Kommunen als wichtigste Investoren für die regionale Wirtschaft aktiv zu stärken und Arbeitsplätze vor Ort zu sichern. Das Sonderpaket 2021 ist daher ein weiterer wesentlicher Baustein für den Wiederaufschwung in unserem Land und das wirtschaftliche Comeback Österreichs. Allgemeine Informationen zum Kommunalen Investitionsprogramm 2020 können Sie auf unserer Seit bmf.gv.at/themen/budget/finanzbeziehungen-laender-gemeinden/kommunales-investitionsprogramm abrufen. Förderanträge können noch bis 31. Dezember 2021 über die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG)gestellt werden.  

Benötigen Sie noch weitere Informationen zu den zahlreichen Hilfs- und Fördermittel, dann schauen Sie doch einmal in unsere FAQs unter bmf.gv.at/corona.

– M. PUCHNER (Quelle: BMF)

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