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BBG

Coronavirus

02.05.2021

BBG gewährleistet Versorgungssicherheit bei Antigentests

Als verlässlicher Einkaufspartner der Städte und Gemeinden gewährleistet die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) weiterhin die Versorgungssicherheit für das Krisen- und Vorsorgemanagement. Für öffentliche Auftraggeber werden die notwendigen Rahmenvereinbarungen bedarfsgerecht abgeschlossen. Über die neue Rahmenvereinbarung stehen Ihnen ab sofort Antigentests mit diversen Abnahmeformen zur Verfügung.

Ihre Vorteile dabei:

  • Breites Sortiment und hohe Verfügbarkeit durch Streuung der Lieferanten (über 70 geprüfte Lieferanten aller Unternehmensgrößen)
  • Produkte gemäß Medizinproduktegesetz und zu Grunde liegender EH-Rechtsnormen
  • Schnelle Lieferung
  • Alle gängigen Probeabnahmearten berücksichtigt
  • Berücksichtigung der KMU-Struktur in der Vergabe
  • Qualitätssicherung durch Bemusterung und Lieferantenaudits möglich
  • Möglichkeit zur Durchführung eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb bei einer Abrufmenge von mehr als 5.000.000 Stück
  • Servicehotline vom Auftragnehmer verfügbar

Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt durch den jeweiligen Auftraggeber jeweils angepasst an seinen Bedarf und die jeweilige Beschaffungssituation. Der öffentliche Auftraggeber wählt die Spezifität, die Sensitivität, die Art der Probengewinnung (von der klassischen Abnahme im Nasen-Rachenraum bis hin zum Selbsttest), die Anzahl der Testkomponenten, die Lieferzeit und die gewünschte Menge aus. Darüber hinaus haben die Auftraggeber die Möglichkeit folgende Kriterien in der Auswahl zu berücksichtigen: eigene Laborprüfungen, die Listung am Paul-Ehrlich-Institut, der Liste des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) sowie der Liste der Europäischen Union, die Verpackungseinheit, die Anzahl der Komponenten und ob der Test für eine Laienabnahme in der Packungsbeilage zugelassen ist. Erst nach der Festlegung dieser Qualitätskriterien wird dann das wirtschaftlich beste Produkt ausgewählt.

Mehr Informationen finden auf der Webseite der BBG.

Tipp

Alle relevanten Vereinbarungen und Verträge hat die BBG in einer eigenen Themenwelt Pandemievorsorge im e-Shop zusammengestellt. Wenn Sie Interesse haben mehr zu erfahren, dann wenden Sie sich an die BBG. Das Helpcenter der BBG ist telefonisch unter +43 1 245 70-0 sowie per E-Mail an office@bbg.gv.at für Sie erreichbar! Bei dringenden Bedarfen oder zur Deckung von aktuellen Großbedarfen wenden Sie sich bitte gerne auch direkt an vertrieb@bbg.gv.at. Mehr Informationen unter www.bbg.gv.at/vorsorge und www.e-shop.gv.at.

– M.PUCHNER (Quelle: BBG, Entgeltliche Einschaltung)

 

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