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Europa

Infrastruktur

23.06.2021

Abwasserrichtlinie: Kommission verklagt Abwassersünder

Österreich zählt bei der Abwasserreinigung zur europäischen Champions-League. Nicht so Frankreich, das sich für die mangelhafte Umsetzung der EU-Abwasserrichtlinie vor dem EuGH verantworten muss. Seit 2005 müssen die Bestimmungen der Abwasserrichtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt sein, doch in mehr als 100 Gemeinden ist die Abwasserbehandlung nicht richtlinienkonform. In einigen Gemeinden bräuchte es aufgrund der starken Verschmutzung trotz de lege ausreichender Behandlung überdies weitere Reinigungsstufen. In 15 französischen Gemeinden gibt es Probleme mit überhöhtem Nährstoffgehalt der eingeleiteten Abwässer, was in Küstengebieten für Algenbildung verantwortlich ist.

Immer noch viele Gemeinden, die ihr Abwasser unzureichend klären

Auch in 27 ungarischen Gemeinden ist die Richtline nicht ordnungsgemäß umgesetzt. In 22 Gemeinden gibt es kein funktionierendes Kanalsystem oder gleichwertige Alternativen, d.h. ohne Sammlung auch keine Behandlung. In fünf Gemeinden ist die Abwasserbehandlung mangelhaft. Bei einer Verurteilung blühen hohe Strafzahlungen.

Österreich ist nicht nur bei der Umsetzung der aktuellen Abwasserrichtlinie im Spitzenfeld, sondern bringt sich auch intensiv in die Diskussionen im Vorfeld der Richtlinienrevision ein. Neben einer öffentlichen Konsultation finden auf europäischer Ebene zahlreiche Expertengespräche statt, das BMLRT hat dafür zehn Politoptionen durchrechnen und analysieren lassen und ermöglicht mit der Veröffentlichung dieser Factsheets einen umfassenden Überblick über die Siedlungswasserwirtschaft in Österreich. Interessant in Hinblick auf die Richtlinienrevision sind die vorgenommenen Kostenschätzungen, u.a. in Bezug auf einheitliche EU-Grenzwerte, obligatorische Überwachung und Berichterstattung oder den risikobasierten Ansatz.

Ausnahmen für kleine Gemeinden von Österreich forciert

Die auf Englisch verfassten Factsheets sind in einer 180-Seiten Publikation eingebettet und behandeln jene Themenbereiche, die auch in der Konsultation angesprochen werden: Ausnahmen für Gemeinden unter 2.000 Einwohnern, individuelle Systeme, Regenwassereinleitung und Überläufe, Energieerzeugung, besorgniserregende Substanzen oder Klärschlammverwertung.

Aktuell findet die öffentliche Konsultation zur Abwasserrichtlinie statt. Diese bereitet die für Anfang 2022 geplante Revision vor, welche auf eine Modernisierung der Richtlinie hinausläuft.

-REDAKTION (D. FRAISS)

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