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Coronavirus

21.07.2021

Die Corona-Regeln im Überblick

Bis vor Kurzem freute sich Österreich schon auf den viel heraufbeschworenen „Sommer wie damals“, die gefürchtete Delta-Variante lässt den Bund die Zügel jetzt jedoch enger ziehen. Ab morgen, Donnerstag, ist der Zugang zur Nachtgastronomie nur mehr für geimpfte Personen (Fristen wie bisher) und für Personen mit aktuellem negativen PCR-Testergebnis (maximal 72 Stunden ab Probenahme gültig) möglich. Antigen-Tests und der Status Genesen gelten hier nicht mehr als Eintrittsgarant.

Entschärft wird hingegen die Kapazitätsbeschränkung von 75 Prozent im Gastgewerbe (Nachgastronomie, Diskotheken). Auch bei der Maskenpflicht im Handel wird gelockert. Sie bleibt nur in Geschäften des täglichen Bedarfs (also etwa Supermarkt, Apotheke, Bank oder Post) erhalten, in anderen Bereichen fällt sie. Einzig in Wien wird auch nach dem 22. Juli beim Einkauf eine Maske nötig sein – und das nicht nur im Lebensmittelhandel.

Gültigkeit der Impfung wird enger

Derzeit ist die Impfung im Rahmen der 3-G-Regel ab dem 22. Tag nach dem 1. Stich gültig. Ab 15. August gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis, also ab dem Tag der 2. Impfung. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden, bleiben unverändert- die Impfung ist ab dem 22. Tag nach dem Stich gültig.

Folgende Maßnahmen gelten derzeit bundesweit:

  • Zusammenkünfte: Ab 100 Personen sind Zusammenkünfte anzeigepflichtig, es gilt die 3-G-Regel. Außerdem muss ein Präventionskonzept erstellt werden. Ab 500 Personen müssen Zusammenkünfte darüber hinaus bewilligt werden.
  • Beherbung und Gastronomie: Hier ist die Erhebung von Kontaktdaten Pflicht, außerdem gilt die 3-G-Regel. Die Auslastung von Lokalen, in denen vorwiegend stehend konsumiert wird, ist auf 75 Prozent beschränkt (fällt am 22. Juli). Bei der Abholung von Speisen gilt die 3-G-Regel nicht, aber es muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Handel: In ausgewählten Bereichen müssen Kundinnen und Kunden in geschlossenen Räumen MNS tragen. Für körpernahe Dienstleistungen gilt die 3-G-Regel.
  • Bildung: Für Universitäten gilt nach wie vor vermehrt Distance-Learning. Bei Präsenzunterricht gilt die 3-G-Regel. Für das Bundesland Kärnten gelten stengere Maßnahmen im Bereich der Kinderbetreuung, nämlich das Einhalten der 3G-Regel und die Umsetzung eines Covid-19-Handlungsleitfadens des Landes.
  • Arbeit: Für Arbeitsorte mit mehr als 51 Mitarbeitern muss ein Covid-19-Präventionskonzept bestehen. Bei einigen Berufsgruppen gilt in Innenräumen außerdem die Maskenpflicht.
  • Freizeit: In Freizeitbetrieben, Kultureinrichtungen und Sportstätten gilt die 3-G-Regel. die Mund-Nasen-Schutzpflicht entfällt mit Donnerstag, dem 22. Juli.

Um all diese Informationen an seine Mitbürgerinnen und Mitbürger auch in fremder Sprache kommunizieren zu können, stellt das Gesundheitsminsterium entsprechende Unterlagen auch in Englisch, Türkisch, BKS und Rumänsich zur Verfügung.

-E.AYAZ, Quelle: sozialministerium.at

 

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