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21.09.2021

Das gilt heuer beim Après-Ski und auf Weihnachtsmärkten!

Der Wintertourismus in diesem Jahr wird sich zum größten Teil an dem bereits bestehenden Drei-Stufen-Plan der Bundesregierung orientieren, wie bei einer Pressekonferenz gestern bekannt wurde. Als „Leitprinzip für den Herbst und Winter gilt, dass es für Geimpfte und Genesene so gut wie keine Einschränkungen geben wird“, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Einzig die Maskenpflicht bleibt für alle. Konkret bedeutet das:

  • In Seilbahnen gilt in allen Stufen die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) sowie eine FFP2-Maskenpflicht. Kontrolliert wird bereits beim Ticketkauf und nicht erst beim Zutritt zum Lift. Kapazitätsbeschränkungen und Abstandsregeln wie im Vorjahr wird es nicht geben. Die Regeln gelten nur für geschlossene Lifte.
  • Für Gastronomie und Hotellerie wird ebenfalls ein 3G-Nachweis erforderlich sein, ab Stufe 3 zählt beim Testen nur noch ein PCR-Test.
  • Für Après Ski sollen dieselben Regeln wie für die Nachtgastronomie gelten, die sich wiederum am 3-Stufenplan orientieren. Ab Stufe 2 tritt hier die 2-G-Regel in Kraft.
  • Auf Weihnachts- bzw. Adventmärkten gilt ebenfalls die 3G-Regel. Wer das kontrollieren soll, ist noch unklar.

Wintertourismus soll kommende Saison wieder unter klaren Regeln möglich sein, so Tirols Landeshauptmann Günther Platter bei der Pressekonferenz am Montag. Zudem soll es für Gemeinden die Möglichkeit geben, dass man die Sperrstunden vorverlegen kann. „Ich habe auch bereits mit dem Innenminister gesprochen, dass es hier verstärkte Polizei-Kontrollen geben wird“, so der Landeshauptmann.

Die PCR-Testmöglichkeiten sollen für den Wintertourismus auch in den Bundesländern ausgebaut werden.

-E. SCHUBERT (Quelle: APA)

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