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Finanzen

03.12.2021

Von Verwahrentgelten über Strafzinsen bis zur Analyse

Aktuell haben viele unserer Kunden wieder Post von ihren Banken erhalten. Inhaltlich geht es um die noch strengere Verrechnung von Verwahrentgelten. Diese fallen bekanntlich an, wenn Kommunen Einlagen bei Banken halten.

Banken müssen in bestimmten Fällen für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) „Strafzinsen“ von grundsätzlich 0,5% zahlen, die sie immer öfter an die Gemeinden weitergeben. Es existieren nun unterschiedliche Handlungsoptionen. Diese reichen von einer rechtlichen Prüfung, über Verhandlungen, Bankwechsel bzw. Alternativveranlagungen oder auch Alternativverwahrung über Splitting bis hin zu Lösungen im Rahmen eines aktiven Liquiditäts- und Fristenmanagements.

Darüber hinaus können Verwahrentgelte auch zum Anlass genommen werden, das bestehende Kreditportfolio zu analysieren bzw. dahin gehend zu untersuchen, ob es nicht noch teure, ältere Kredite mit einer höheren variablen Verzinsung (z.B. > 1 %) gibt. Diese könnten eventuell vorzeitig zurückgezahlt werden. Damit verringert oder vermeidet man die Verwahrentgelte und eliminiert teure Altkredite.

Im Rahmen einer Analyse des Kreditportfolios sollten auch vertragliche Aspekte Berücksichtigung finden. In der aktuellen Tiefzinsphase, in welcher bei variablen Finanzierungen Aufschläge ab 0,15% keine Seltenheit darstellen, darf auch die vertragliche Ausgestaltung, insbesondere die Regelung zum Kündigungsrecht, keinesfalls außer Acht gelassen werden. So ist etwa ein attraktiver, auf bestimmte Zeit garantierter Aufschlag nicht unbedingt bevorzugt zu behandeln, wenn die vertragliche Regelung eine beidseitige Kündigung zur jeweiligen Fälligkeit zulässt. In diesem Fall wäre die Entscheidung zugunsten eines kundenorientierten Vertrages mit planbarem Zinsendienst sowie einer verlässlichen Rückführungsstruktur, auch zu einem geringfügig höheren Zinssatz, jedenfalls in Betracht zu ziehen.

Auf alle Fälle sollten bei Einlagen von Kommunen stets Risiko-, Ertragsüberlegungen im Vordergrund stehen. Aus diesem Grund kann es im Rahmen einer partnerschaftlichen Beziehung zwischen Gemeinden und Banken auch eine Strategie sein, diese Gebühr (teilweise) in Kauf zu nehmen und insgesamt die Kostenrelationen über alle Leistungen bei der (Haus)Bank auf den Prüfstand zu stellen. Dabei handelt es sich zumindest um Kreditzinsen (inklusive Kassenkredite), Verwahrentgelte und die Kosten des Zahlungsverkehrs.

Aus unserer Sicht kann sich die Thematik der Strafzinsen im Jahr 2022 noch weiter verschärfen. Ein externes Finanzierungscontrolling inklusive Ausschreibungsservice für Kreditaufnahmen kann hier umfassend helfen. Fragen Sie Ihr persönliches Angebot unter support@frc.at an.

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Die FRC-Finance & Risk Consult GmbH mit Niederlassungen in St. Pölten und Eisenstadt ist DER österreichische Dienstleister in Sachen Finanzierung von Städten und Gemeinden. Die Verantwortlichen setzen dabei auf das Flagship-Produkt, die Laufende Betreuung inklusive Kreditausschreibungen, Optimierungsvorschlägen oder auch laufendem Controlling und regelmäßigen Reportings für das gesamte Finanzierungsportfolio.

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