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10.01.2022

Das bringt 2022: Hofburgwahl, Impfpflicht, Ökosteuer

Das neue Jahr 2022 bringt einige Neuerungen für Österreich. Ob Hofburgwahl, Impfpflicht oder Ökosteuer – Kommunalnet gibt einen Überblick was uns im neuen Jahr an Reformen und neuen Gesetzen erwartet.

Hofburgwahl

Nur eine große Wahl ist im Jahr 2022 zu schlagen – die aber für ein, wie man bei all den Regierungskrisen sah, sehr wichtiges Amt: Die sechsjährige Funktionsperiode von Bundespräsident Alexander Van der Bellens endet am 26. Jänner 2023. Damit muss im November zur Wahl des Staatsoberhaupts aufgerufen werden. Wer am Stimmzettel stehen wird, ist noch offen. Vorerst warten alle auf die Entscheidung des 77-jährigen Bundespräsidenten, ob er für eine zweite Amtsperiode kandidiert.

Davon hängt wohl für die meisten Parlamentsparteien ab, ob sie Bewerber ins Rennen schicken. Aus der ÖVP und auch aus der SPÖ gab es bereits Stimmen, dass man darauf verzichten könnte, wenn Van der Bellen noch einmal antritt – auch wenn er nicht aus ihren Reihen kam, sondern vorher Chef der Grünen war, die ihn auch kräftig unterstützt haben am Weg in die Hofburg.

Impfpflicht ab Februar 2022

Die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne haben sich gemeinsam mit der SPÖ und den NEOS auf eine Verpflichtung zur COVID-19-Impfung ab Februar 2022 geeinigt. Gelten wird sie für alle Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich ab 14 Jahren. Sie müssen einen Impfstatus vorweisen, der alle Impfungen umfasst, die der Gesundheitsminister per Verordnung festlegt (auf Empfehlung des Nationalen Impfgremiums). Derzeit wären davon sowohl die erste und zweite Impfung sowie auch die weiteren Impfungen („Booster“) umfasst.

Ausgenommen von der Impfpflicht sind neben Kindern unter 14 Jahren auch schwangere Personen (für die Dauer der Schwangerschaft). Seitens der Regierung wird aber darauf hingewiesen, dass die Impfung für Schwangere „ausdrücklich empfohlen“ ist. Ausnahmen gibt es auch für Genesene – und zwar 180 Tage lang ab dem Tag des positiven PCR-Tests.

Ebenfalls Ausnahmen gibt es aus gesundheitlichen Gründen – „für Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können“. Der Ausnahmegrund ist mittels ärztlichem Attest zu bestätigen. Bei Schwangeren sowie bei jenen Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, ist der Ausnahmegrund durch den Arzt in das Zentrale Impfregister einzutragen. Die Ausnahmegenehmigung gilt jeweils bis zum Ablauf des Folgemonats nach dem Wegfall des Ausnahmegrundes.

Wer dann am jeweiligen Impfstichtag keinen Impf-Eintrag oder einen Ausnahmegrund vorweisen kann, dem drohen Strafen. Diese werden vierteljährlich verhängt. Bei einem „ordentlichen Verfahren“ beträgt das Strafausmaß bis zu 3.600 Euro. Alternativ kann auch ein sogenanntes „abgekürztes Verfahren“ durchgeführt werden, dabei sind Strafen von bis zu 600 Euro vorgesehen. Die Impfpflicht wird aber auf keinen Fall mit physischem Zwang durchgesetzt werden. Auch eine Umwandlung der Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe ist nicht vorgesehen. Gelten soll die verpflichtende Corona-Impfung laut den derzeitigen Plänen jedenfalls bis 31. Jänner 2024.

Einstieg in die Ökosoziale Steuerreform

Im Juli 2022 wird die beschlossene Ökosoziale Steuerreform in Österreich erstmals spürbar: Dann wird der zusätzliche CO2-Preis erstmals fällig, womit klimaschädliche Energieträger teurer werden. Die Einnahmen werden über den „Klimabonus“ zurückverteilt. Außerdem sinkt die Lohn- und Einkommensteuer, der Familienbonus steigt. Weitere Reformschritte sollen jährlich bis 2024 folgen.

In der zweiten Jahreshälfte 2022 wird erstmals der Klimabonus ausgezahlt, wie und wann genau, ist noch unklar. Die Schwierigkeit besteht darin, alle Empfänger inklusive ihrer Kontonummern dingfest. Anspruch hat jeder, der an zumindest 183 Tagen im Inland mit Hauptwohnsitz gemeldet war.

Fix ist jedenfalls, dass Erwachsene zwischen 100 und 200 Euro ausgezahlt bekommen, um die Mehrkosten durch höhere Energiepreise abzufedern. Der genaue Betrag hängt am Wohnort: mit 100 Euro am wenigsten erhalten die Wienerinnen und Wiener, was die Regierung mit den gut ausgebauten öffentlichen Verkehrsmitteln begründet. Überall anders gilt: Je ländlicher die Gemeinde und je schlechter die Öffis, desto höher der Bonus. Kinder erhalten die Hälfte.

Der zusätzliche CO2-Preis von 30 Euro je Tonne dürfte Benzin jedenfalls um neun Cent je Liter teurer machen, Diesel und Heizöl um zehn Cent und Erdgas um sieben Cent für zehn Kilowattstunden Heizleistung. Bis 2025 soll der Preis dann auf 35, 45 und 55 Euro je Tonne ansteigen. Letzteres hängt allerdings auch von der Entwicklung der sonstigen Energiepreise ab: steigen sie um 12,5 Prozent oder stärker an, dann wird sich die Erhöhung der CO2-Steuer im Folgejahr halbieren. Sinken die Preise dagegen, dann soll die Steuer im Gegenzug stärker steigen.

Restliche Steuerreform in Etappen

Ebenfalls in Etappen wird die restliche Steuerreform abgewickelt: mit 1. Jänner sinkt die 2. Stufe der Lohn- und Einkommensteuer von 35 auf 32,5 Prozent, 2023 sinkt sie dann weiter auf 30 Prozent. Der Familienbonus steigt von maximal 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr. Wer zu wenig verdient, um den Steuerbonus voll auszuschöpfen, erhält jährlich bis zu Für 450 Euro (statt bisher maximal 250 Euro). Weitere Reformetappen sollen 2023 und 2024 folgen: die Senkung der 3. Lohnsteuerstufe von 42 auf 40 Prozent und die Senkung der Gewinnsteuern für Unternehmen von 25 auf 24 und weiter auf 23 Prozent.

Darüber hinaus wird die Negativsteuer für Geringverdiener erhöht. Wer so wenig verdient, dass er keine Lohnsteuer zahlt, erhält damit ab statt 400 Euro künftig maximal 650 Euro pro Jahr ausgezahlt. Für Pensionisten wird der Pensionistenabsetzbetrag auf künftig 825 Euro bzw. 1.214 Euro (bisher 600 Euro bzw. 964 Euro) angehoben. Erstmals beantragt werden kann das 2023 für das Jahr 2022.

Tablets an Schulen, Sommerschule

Im aktuellen Schuljahr wurde mit der Verteilung von günstigen Laptops und Tablets begonnen, im Herbst 2022 kommt dazu passend ein neuer Pflichtgegenstand: In den ersten vier Klassen AHS-Unterstufe und Mittelschule steht künftig pro Schulstufe eine Wochenstunde „Digitale Grundbildung“ am Stundenplan. Die Sommerschule steht 2022 erstmals auch Schülern ohne Förderbedarf offen, es kommen schärfere Regeln für Schulabmelder und es fließt zusätzliches Geld für Brennpunktschulen.

Neu ist 2022 auch, dass Schulabmeldungen für das nächste Schuljahr schon vor Beginn der Sommerferien bekanntgegeben werden müssen. Bisher konnten Kinder noch bis zum Beginn des jeweiligen Schuljahrs zum häuslichen Unterricht abgemeldet bzw. zum Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht angemeldet werden. Außerdem wird beim Hausunterricht kurz vor den Semesterferien ein verpflichtendes „Reflexionsgespräch“ zu Leistungsstand und Lernfortschritt des Kindes zwischen der zuständigen Schulleitung und den Erziehungsberechtigten bzw. Kindern eingeführt.

Änderungen gibt es auch bei der Sommerschule: 2020 als Möglichkeit zum Aufholen von Lernrückständen infolge des pandemiebedingten Fernunterrichts eingeführt, steht diese ab 2022 auch Schülern ohne Förderbedarf offen. Gedacht ist sie nunmehr ebenso zur Vertiefung von Lehrinhalten wie zur Vorbereitung auf Abschlussprüfungen oder die Teilnahme an Schülerwettbewerben wie der Chemieolympiade. An Volks-, Mittel- und Sonderschulen sowie AHS-Unterstufen soll es dabei weiter Projektunterricht geben, an den Oberstufen ein Kurssystem. Die Teilnahme bleibt freiwillig, den Unterricht halten Lehramtsstudierende und Lehrer.

Home-Office-Pauschale kommt

Selbstständig Erwerbstätige können Kosten, die im Homeoffice anfallen, beispielsweise für Miete, Strom oder Heizung, für das Jahr 2022 erstmals pauschal steuerlich absetzen. Bisher war es notwendig, betriebliche Ausgaben im Homeoffice jeweils einzeln mit Belegen nachzuweisen. Die Ausgaben können erstmals in der Veranlagung für 2022, also zu Jahresbeginn 2023, geltend gemacht werden. Unselbstständige sind schon ein Jahr früher dran.

Das sogenannte Arbeitsplatzpauschale gibt es in „klein“ und „groß“. Selbstständige, die im Homeoffice arbeiten und zusätzlich Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit außerhalb der eigenen Wohnung von mehr als 11.000 Euro haben, bekommen das „kleine“ Arbeitsplatzpauschale von 300 Euro. Darüber hinaus können Ausgaben für ergonomisch geeignete Möbel, etwa Schreibtisch, Drehstuhl oder Lampe bis zu 300 Euro pro Jahr steuerlich abgesetzt werden. Selbstständigen, die hauptsächlich von zuhause aus arbeiten und deren zusätzliche Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit, die außerhalb der Wohnung erzielt werden, 11.000 Euro nicht übersteigen, steht das „große“ Arbeitsplatzpauschale von 1.200 Euro zu.

Ähnliches gilt für unselbstständig Erwerbstätige, allerdings schon ein Jahr früher. Im neuen Jahr können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rückwirkend für das Steuerjahr 2021 erstmals Werbungskosten für das Home Office geltend machen. Pro Arbeitstag werden pauschal 3 Euro als Werbungskosten anerkannt, jedoch maximal für 100 Tage im Jahr. Zahlt der Arbeitgeber steuerfreie Kostenersätze, dann reduzieren diese das Homeoffice-Pauschale entsprechend.

Familienbonus wird erhöht

Für die Familien bringt 2022 eine Erhöhung des Familienbonus Plus. Ab Juli steigt er von 1.500 Euro auf 2.000 Euro. Zudem wird der Kindermehrbetrag für Geringverdiener von 250 auf 450 Euro angehoben und die Bezugsgruppe auf alle Erwerbstätigen mit Kindern ausgeweitet.

Auch steht im kommenden Jahr in Sachen Kinderbetreuung eine neue 15a-Vereinbarung mit den Ländern an. Die aktuelle läuft nämlich nur noch bis August 2022. Der Bund hat mehr Geld für Kinderbetreuung zugesagt. Auf drei Schwerpunkte soll dabei Wert gelegt werden: Die Öffnungszeiten der Kinderbetreuungen müssen verlängert und flexibler werden, es soll mehr Plätze für unter Dreijährige und eine frühe sprachliche Förderung auch aus Integrationssicht geben.

Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld-Konto soll die Zuverdienstgrenze angehoben werden. Und zwar steigt diese ab 2022 von derzeit 7.300 Euro auf 7.600 Euro pro Jahr. Ferner sollen die Mittel für die Familienberatungsstellen und Kinderschutzzentren um drei Millionen Euro erhöht und das Budget für Schulbücher ein weiteres Mal aufgestockt werden, konkret um sechs Millionen Euro. Insgesamt werden aus dem Familienlastenausgleichsfonds somit 130,6 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Förderung für Heizkesseltausch wird erhöht

Die Förderaktion für den Austausch alter Heizkessel wird auch 2022 fortgesetzt, dafür ist laut Klimaschutzministerium für das kommende Jahr mehr als eine halbe Milliarde Euro budgetiert. Pro Heizkesseltausch wird die bisherige Bundesförderung von bis zu 5.000 auf bis zu 7.500 Euro angehoben. Für besonders einkommensschwache Haushalte aus dem unteren Einkommenszehntel wird der Heizkesseltausch mit bis zu 100 Prozent gefördert.

Unterstützt werden Privatpersonen beim Tausch eines fossilen Heizsystems gegen einen effizienten oder klimafreundlichen Nah- bzw. Fernwärmeanschluss und – wo das nicht möglich ist – auf eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung mit bis zu 7.500 Euro. Förderungsanträge können von Eigentümern, Bauberechtigten oder Mietern bzw. Mieterinnen eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder eines Reihenhauses eingereicht werden.

Registrieren kann man sich für die Förderung online mit einem baureifen Projekt oder wenn man die alte Heizung bereits ersetzt hat. Der Förderungsantrag muss spätestens 26 Wochen nach der Registrierung gestellt werden. Die neue Heizung muss dann schon fertig installiert und abgerechnet sein. Weitere Infos unter www.kesseltausch.at

-REDAKTION (Quelle: APA)

 

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