Andrey Burmakin_Fotolia.com

Recht

29.03.2022

Abwicklung von Volksbegehren muss einfacher werden

Volksbegehren sind als Instrumente der direkten Demokratie unverzichtbar. In Zeiten der Digitalisierung könnten sie aber einfacher abgewickelt werden – und den Gemeinden damit viel Aufwand ersparen.

Das Wort Demokratie kommt aus dem Griechischen und bedeutet Volksherrschaft (gr. demos = Staatsvolk, gr. kratos = Macht, Gewalt, Herrschaft). Griechenland gilt als Wiege der Demokratie.

Bereits im 5. Jahrhundert vor Christus nahmen die männlichen Bürger in zahlreichen Stadtstaaten (Poleis) an Beratungen und Beschlüssen teil. Es handelte sich hierbei um eine Form der direkten Demokratie, was bedeutet, dass die Bürger selbst über politische Angelegenheiten abstimmen durften.

Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) hält fest: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Österreich ist eine repräsentative oder parlamentarische Demokratie. Anders als in der direkten Demokratie werden politische Entscheidungen nicht vom Volk selbst getroffen, sondern durch Vertreterinnen und Vertreter, die mittels Wahlen bestimmt werden. Freie Wahlen sind ein Kennzeichen jeder Demokratie.

Direkte Instrumente der österreichischen Demokratie

Das österreichische Volk kann Gesetze nie selbst beschließen, es braucht dazu immer die Zustimmung des von ihm gewählten Parlaments. Es gibt jedoch auch in einer repräsentativen Demokratie Möglichkeiten, als Volk politische Entscheidungen direkt zu beeinflussen: durch Volksbegehren, Volksbefragungen, Volksabstimmungen, Crowdsourcing, parlamentarische Bürgerinitiativen, parlamentarische Petitionen und Europäische Bürgerinitiativen.

Vor allem Volksbegehren stehen derzeit hoch im Kurs. Vom ersten Volksbegehren im Jahr 1964 zum Österreichischen Rundfunk bis zum Jahr 2021 wurden 57 Volksbegehren durchgeführt – im Schnitt also eines pro Jahr.

Die Themen waren seit jeher divers, von der schrittweisen Einführung der 40-Stunden-Woche über die Abschaffung der 13. Schulstufe bis zum Schutz des menschlichen Lebens, von Atomkraftwerk über Verlängerung des Zivildienstes bis zur Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen, von Tierschütz über Neutralität bis zur Gentechnik, von Kirchenprivilegien über bedingungsloses Grundeinkommen bis zum Klima. 45 der Volksbegehren waren insofern erfolgreich, als dass die Anzahl der gesetzlichen Mindestanzahl an Unterstützungsunterschriften und damit eine verpflichtende Behandlung im Nationalrat erreicht wurden.

Volksbegehren als Belastung für die Gemeinden

Derzeit beschäftigen die Volksbegehren die – ohnehin durch die Corona-Pandemie außergewöhnlich belasteten – Gemeindemitarbeiterinnen und -mitarbeiter sehr. Wie oben erwähnt, gab es bisher in 57 Jahren 57 Volksbegehren.

Aktuell wurden für sieben Volksbegehren Einleitungsanträge gestellt und von 2. bis 9. Mai 2022 können diese unterschrieben werden. Außerdem sind derzeit 40 (!) Volksbegehren in der Unterstützungsphase zur Einleitung eines Volksbegehrens. Die Gemeinden sind sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung im Einleitungsverfahren als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens im Eintragungsverfahren die zuständige Behörde.

Die Diversität der Themen der Volksbegehren hat mit der Steigerung der Anzahl nicht abgenommen: Rechtsstaat und Antikorruption, Arbeitslosengeld, Mental Health, Lebendtier-Transporte, Kinderrechte, Staatsbürgerschaft für Folteropfer, Anti-Gendern, Untersuchungsausschüsse live übertragen – um nur einige zu nennen.

Einmal alles bitte!

Viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister berichten, dass immer wieder Bürgerinnen und Bürger ins Gemeindeamt kommen und „Einmal alles bitte!“ unterschreiben wollen. Diese unterstützen dann zum Beispiel gleichzeitig „GIS Gebühren JA“ und „GIS Gebühren NEIN“, fordern „KURZ MUSS WEG“, „NEHAMMER MUSS WEG“ und den „RÜCKTRITT BUNDESREGIERUNG“ und unterstützen sechs Volksbegehren zum Thema Impfen bzw. Impfpflicht.

Oft müssen die Gemeindebediensteten die Bürgerinnen und Bürger auch inhaltlich aufklären, obwohl sie dafür eigentlich nicht zuständig sind. Es kommen beispielsweise Bürgerinnen und Bürger mit der Frage an sie heran, welche Volksbegehren zu unterschreiben seien, wenn man gegen die Impfpflicht sei.

Der Aufwand für die Gemeinden ist daher groß, vor allem, weil für jedes Volksbegehren einzeln das Formular für die Unterschrift und jenes für die Bestätigung ausgedruckt werden muss. Obwohl es die Möglichkeit gibt, auch mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte online zu unterschreiben, werden die Gemeindeämter weiterhin vielfach dafür aufgesucht.

Einfachere Abwicklung der Volksbegehren

Der Österreichische Gemeindebund fordert daher, die Abwicklung der Volksbegehren zu vereinfachen. Die durch die Digitalisierung geschaffenen Möglichkeiten müssen besser genutzt werden. Außerdem ist es sinnvoll gemeinsame Eintragungslokale zu ermöglichen, so dass nicht jede Gemeinde ein eigenes Eintragungslokal bereitstellen muss.

Weitere Forderungen sind die Verkürzung der wöchentlichen Eintragungszeiten, die durch die Online-Unterschriftsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger absolut zumutbar ist und die Erhöhung des seitens des Bundes gewährten Kostenersatzes, weil bisher die tatsächlichen Kosten nicht ansatzweise gedeckt werden. Gemeindebundpräsident Alfred Riedl hat diese Forderungen unlängst auch beim dafür zuständigen Bundesminister für Inneres Gerhard Karner deponiert und um Unterstützung gebeten.

-K. MANDL

Instrumente der direkten Demokratie im Überblick

Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge von Bürgerinnen und Bürger, die damit selbst ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat einleiten können. Volksbegehren sind rechtlich nicht bindend.

  • Die Volksbefragung wird vor der Beschlussfassung eines Gesetzes im Nationalrat durchgeführt und dient dazu, der Politik vor Entscheidungen die Meinung des Wahlvolkes mitzuteilen. Seit Einführung im Jahr 1989 gab es eine österreichweite Volksbefragung zum Thema Abschaffung der Wehrpflicht. Das Ergebnis einer Volksbefragung ist nicht bindend.
  • Bei einer Volksabstimmung wird das Volk befragt, ob ein vom Parlament beschlossenes Gesetz in Kraft treten soll oder nicht, das Ergebnis ist für den Gesetzgeber bindend. In Österreich gab es bisher zwei Volksabstimmungen (über die Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf und den EU-Beitritt Österreichs).
  • Crowdsourcing ist eine Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, sich auf interaktive Weise an Antworten zu politischen Fragestellungen zu beteiligen.
  • Mit einer parlamentarischen Bürgerinitiative können Bürgerinnen und Bürger ein konkretes Anliegen vor den Nationalrat bringen, dafür brauchen sie die Unterstützung von 500 wahlberechtigten Österreicherinnen und Österreichern.
  • Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Petition, für die lediglich die Unterstützung eines Nationalratsabgeordneten notwendig ist.
  • Weiters haben alle EU-Bürgerinnen und -Bürger durch die Europäische Bürgerinitiative die Option, die Europäische Kommission direkt aufzufordern, einen in deren Zuständigkeit fallenden Rechtsakt vorzuschlagen.

Zur Autorin

Kristina Mandl war Fachreferentin in der Abteilung Recht und Internationales des Österreichischen Gemeindebundes und ist jetzt im Bildungsministerium tätig.

© Copyright - Kommunalnet