Ein neues Projekt steht an: die Gemeinde braucht einen neuen Kindergarten, eine Volksschule, Neue Mittelschule oder ein Gemeindeamt. Egal, ob Sie bereits eine Liegenschaft besitzen oder ein Grundstück kaufen möchten – wichtig ist zu wissen, ob das geplante Projekt auf dem jeweiligen Baugrund umgesetzt werden kann. Mit einer Machbarkeitsstudie und den darin enthaltenen Bebauungskonzepten kann das Team der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) Sie dabei unterstützen, diese Frage faktenbasiert zu beantworten.

Wozu eine Machbarkeitsstudie?

Das Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, relevante Informationen zusammenzutragen und Inhalte zu erarbeiten, die als Grundlagen einer fundierten Entscheidung dienen. Machbarkeitsstudien geben auch Aufschluss über die zu erwartenden Kosten und erleichtern dadurch zum Beispiel eine Kaufentscheidung.

Unsere Architekt*innen stellen dabei fest, was auf einem Grundstück baulich realisiert werden kann. Ergebnis der Studie sind Darstellungen, die baurechtliche, bautechnische und finanzielle Elemente zusammenfassen und damit einen klaren Blick auf die Machbarkeit eines Projekts oder die Möglichkeiten, die die Liegenschaft bietet, darstellt.

Ablauf

Die BIG setzt Machbarkeitsstudien anhand der folgenden Eckpunkte um:

  • Auftragsklärung inklusive Beratung des Bauherrn/der Bauherrin samt Besichtigung des Grundstücks und Fotoaufnahmen des Architekten/der Architektin
  • Beauftragung
  • Erstellung der Studie
    • Analyse der Bestands- und Ausgangsituation
    • Plausibilisierung von Raum- und Funktionsprogrammen
    • Analyse der Möglichkeiten und Einschränkungen, die auf dem Grundstück vorliegen
    • Erarbeitung von groben Baukörperdarstellungen und Grundrissskizzen gemäß der Aufgabenstellung
    • Inhaltliche Abstimmung mit dem Auftraggeber vor Finalisierung der Studie
    • Präsentation der Studie, z.B. vor dem Gemeinderat

Als Auftraggeber erhalten Sie eine Präsentationsmappe, die den Umfang des zukünftigen Projekts und die geschätzten Kosten des Bauvorhabens entsprechend dem gewünschten Qualitätsstandard veranschaulichen.

Auf gesonderten Wunsch ist eine Beteiligung der Nutzer*innen im Rahmen eines partizipativen Prozesses zur Erarbeitung von Raum- und Funktionsprogrammen möglich.

– I.WEIPPL (Quelle: BIG, Entgeltliche Einschaltung)

 

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