22.06.2023

Energiewende – Erneuerbare Energiegemeinschaften

Leonore Gewessler, die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, betont: „Die Energiewende gehört uns allen.“ D.h. sie betrifft uns alle und entlässt niemanden aus der Verantwortung.

 

Die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ist eines der relevantesten Kernthemen unserer Zeit – eine der bereits umgesetzten Maßnahmen, die auf dieses Ziel einzahlt, ist das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Die Dezentralisierung des Energiesystems ist eines der zentralen Anliegen dieses Gesetzes – es ermöglicht uns allen, einen individuellen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Rahmenbedingungen einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG)

Eine EEG ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Strom und Wärme. Diese Energie kann innerhalb der Gemeinschaft produziert, gespeichert und verbraucht werden. Die Rahmenbedingungen sind flexibel zu gestalten: EEG können als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder ähnliche Vereinigungen mit Rechtspersönlichkeit gestaltet werden.

Eigentümer:innen der Erzeugungsanlage(n) können die Gesellschaft selbst, deren Mitglieder, Gesellschafter:innen oder Dritte sein. Contracting- und Leasingmodelle sind möglich, Betriebsführung und Wartung können durch Dritte erfolgen.

  • Hauptzweck der EEG liegt nicht im finanziellen Gewinn, sondern in der Erzeugung, Speicherung oder dem Verbrauch erneuerbarer Energie, was in den Statuten oder der Organisationsform zu verankern ist
  • Jede EEG braucht mindestens zwei Mitglieder
  • Teilnahme von KMU ist möglich, wenn es nicht der gewerbliche oder berufliche Hauptzweck ist
  • Großunternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen
  • Dies gilt auch für Strom- und Energieversorger

Die wichtigsten Beteiligten im Überblick:

  • Erzeuger:innen
  • Verbraucher:innen
  • Prosumer:innen
  • Netzbetreiber
  • Energiedienstleister
  • Energielieferant (EVU)

Die Gründung einer EEG bringt nicht nur ökologische, sondern auch soziale und wirtschaftliche Vorteile – wie die Stärkung des Bewusstseins für Klimaschutz und Energie, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts oder auch den Entfall verschiedener Abgaben und die Reduktion der Netzentgelte für innerhalb der EEG gehandelten Strom.

Die Planung und Umsetzung einer EEG erfordert einen ganzheitlichen Ansatz und beinhaltet unter anderem eine profunde und optimierte energiewirtschaftliche Planung aller Beteiligten als Basis der EEG, die steuerrechtliche Ausgestaltung wie auch die Finanzierung inklusive möglicher Förderungen. Die geeignete Rechtsform steht auch in Abhängigkeit zur Größe der EEG. Nicht zuletzt ist die Einbettung der Netzbetreiber, Energiedienstleister und EVUs nicht zu vernachlässigen. Nach Fertigstellung dieser Realisierungsplanung steht einer Gründung nichts mehr im Wege!

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– I.WEIPPL (Quelle: BDO)

 

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