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Ertragsanteile

Finanzen

21.10.2022

Sondereffekte sorgen für Höhenflug der November-Vorschüsse

Nachholeffekt aus dem Gemeindepaket 2021 sowie hohes KÖSt-Aufkommen sorgen für 40 Prozent Plus im November.

Die November-Vorschüsse resultieren (aufgrund des 2-Monats-Gaps im Finanzausgleich zwischen Steueraufkommen und Vorschüssen) aus den Einnahmen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben vom September 2022. Hier zeigte sich eine moderate Dynamik bei den beiden Massensteuern (Lohnsteuer und Umsatzsteuer +5,1 bzw. 2,0 Prozent), jedoch ein Höhenflug vor allem bei der Körperschaftsteuer, die sich gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorkrisenjahres 2019 mehr als verdoppelte und gegenüber dem September des Vorjahres fast verdreifachte. Ein zweiter wesentlicher Grund für den Höhenflug der November-Vorschüsse ist ein Nachholeffekt aus dem Gemeindepaket 2021: Da von den November-2021-Vorschüssen die Rückführung von 150 Mio. EUR an Sonder-Vorschüssen zur Finanzkraftstärkung erfolgt ist, fiel die Vergleichsbasis 2021 gering und damit der Anstieg 2022 umso höher aus. Im Ergebnis werden die November-2022-Vorschüsse der Gemeinden somit bundesweit um 40,5 Prozent gegenüber dem November 2021 abheben.

Die länderweisen November-Vorschüsse liegen zwischen +45,1 Prozent (Gemeinde Wien) und 33,8 Prozent (Tiroler Gemeinden) – aufgrund der länder- und monatsweise unterschiedlichen Dynamik der Grunderwerbsteuer, die zu knapp 94 Prozent den Ländertöpfen der Gemeinde-Ertragsanteile zugeschlagen wird und die analog dem Immobilienboom nun ihren Höhepunkt (+0,3% gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres) erreicht haben dürfte.

Neue Prognose der Gemeindeertragsanteile

Angesichts der Teuerung (Energie-, Baukosten etc.) sowie der steigenden Gehälter und Zinsen wird das Haushaltsjahr 2023 auch aufgrund der geringen Dynamik der Ertragsanteile ganz besonders herausfordernd. Seitens des Finanzministeriums wurde anlässlich des Bundesvoranschlags und des Bundesfinanzrahmens jüngst eine neue Prognose vorgelegt, die österreichweit gesehen ein Plus der kassenmäßigen Gemeinde-Ertragsanteile 2023 von lediglich 1,1 Prozent vorsieht.

– K. GSCHWANDTNER

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