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Energie

Recht

12.01.2023

Erneuerbare-Offensive mit beschleunigten UVP-Verfahren beschlossen

Die türkis-grüne Koalition hat sich am ersten Klausurtag unter anderem auf einen Teil ihres angekündigten Pakets zum schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien geeinigt: Es gibt eine Einigung auf die Novelle der Umweltverträglichkeitsprüfung, die zuletzt in der Warteschleife hing.

Schnellere Verfahren

Mit der UVP-Novelle sollen künftig die Verfahren für große Energiewende-Projekte wie etwa Windparks noch schneller gehen, hieß es. Unter anderem soll es künftig keine Doppelprüfungen in den Verfahren mehr geben. Wenn etwa bei der Ausweisung von Flächen das Landschaftsbild bereits geprüft wurde, dann sei im Genehmigungsverfahren keine erneute Prüfung notwendig. Damit will man unnötige Prüfungen verhindern und Zeit sparen. Zudem sollen die Verfahren so strukturiert werden, dass allen Beteiligten von Beginn an klar ist, welche Punkte wann behandelt werden.

Mit den Neuerungen sollen insbesondere für die Wirtschaft die Verfahrensdauern deutlich verkürzt werden, um Infrastrukturprojekte, die zur Energiewende beitragen, schneller umzusetzen.

Das ändert sich konkret:

  • Im Verfahren hat die Energiewende ein besonderes öffentliches Interesse. Dadurch kommt diesem Aspekt in der Prüfung hohe Bedeutung zu. Und Blanko-Beschwerden haben in diesem Fall nicht mehr automatisch aufschiebende Wirkung.
  • Es wird keine Doppelprüfungen im Verfahren mehr geben und die Verfahren werden besser strukturiert. Damit soll es für alle Beteiligten einfacher werden, das Verfahren effizienter abzuwickeln. Wenn das Landschaftsbild etwa schon in der Flächenausweisung geprüft wurde, reicht das in Zukunft.
  • Wenn in einem Bundesland keine entsprechende Energieraumplanung gemacht wurde, können UVP-Verfahren in Zukunft begonnen werden, ohne dass eine Widmung durch die Gemeinde vorliegt. Die Zustimmung der Gemeinde wird dann im UVP-Verfahren eingeholt, aber das langwierige Widmungsverfahren braucht nicht abgehandelt zu werden.
    Darüber hinaus bringt die UVPG-Novelle viele weitere Verbesserungen. Der Schutz unserer Böden bekommt in Zukunft noch größere Bedeutung. Für jedes Projekt braucht es ein Bodenkonzept, das den sorgsamen Umgang mit unserer Natur sicherstellt. Und wir führen klare Regeln ein, ab welchem Bodenverbrauch Chaletdörfer und Logistikzentren jedenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung brauchen.

Die Novelle war bereits in Begutachtung und könnte nach Regierungsbeschluss rasch im Parlament fixiert werden, weil in diesem Fall laut Regierungsangaben eine einfache Mehrheit reicht. Ursprünglich war der Beschluss der Novelle im Parlament bereits für vergangenen Herbst avisiert worden.

Ausbauturbo für PV-Anlagen

Die UVP-Novelle ist ein Teil eines größeren Pakets zur Energiesicherheit , das die Koalition auf ihrer Klausur in Mauerbach verhandelt. Dazu kommt auch ein Ausbauturbo für Photovoltaik-Anlagen auf privaten Wohnhäusern und den Dächern und Flächen der Betriebe.

Das heißt: Die Förderungen wird nochmals deutlich aufgestockt. Im Jahr 2023 stehen insgesamt rund 600 Millionen Euro (2022 395 Millionen Euro) zur Verfügung. Zudem wird die Förderung weiter vereinfacht. So kann künftig auch eine Förderung beantragt werden, wenn mit der Errichtung der Anlage bereits begonnen wurde. Und die Fristen für die Errichtung der Anlage werden verlängert. Das regelt die Investitionsförderverordnung, die jetzt in Begutachtung geht.

Das neue Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) wird den weiteren Rahmen für diesen Ausbauturbo setzen.

  • Dazu gehört, dass es nur mehr eine zuständige Behörde gibt, die die Genehmigung erteilt. Der Weg von Genehmigung zu Genehmigung entfällt.
  • Für Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen braucht es überhaupt keine Genehmigungen mehr und nur aufgrund des Orts- und Landschaftsbilds können Anträge überhaupt nicht mehr abgelehnt werden.
    Die Eckpunkte wurden heute im Ministerrat beschlossen.

Ausbau der Biogasproduktion in Österreich

Um die Abhängigkeit von russischem Erdgas zu beenden, wird das Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG) auf den Weg gebracht. Es gibt die notwendigen Ziele und Förderungen vor, damit die Biogasproduktion in den nächsten sieben Jahren mehr als verzehnfacht werden kann: Die Produktion von heimischen Biogas soll bis 2030 auf insgesamt 10,5 TWh pro Jahr steigen. Dafür müssen die Gasversorger einen jährlich steigenden Anteil an Grüngas verwenden. Im Jahr 2030 sollen dem Gas in Österreich 11 Prozent Grüngas beigemengt sein.

Maßnahmen gegen Arbeitskräftemangel

Im Zuge der Regierungsklausur wurden auch Maßnahmen gegen den Arbeitskräftemangel beschlossen. Dazu zählt etwa die Attraktivierung des Arbeitens im Pensionsalter sowie die Verlängerung, Erhöhung und Ausweitung des Bildungsbonus. Details zum Anti-Korruptionsgesetz wurden noch nicht präsentiert, laut Regierung habe man sich aber auf mehrere Punkte geeinigt.

-REDAKTION (Quelle: APA, BKA)

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