BMK

Klimaschutzministerium

Umwelt

24.02.2023

8 Mio. € Förderung für Flächenrecycling

Die neue Bundesförderung unterstützt seit April 2022 insbesondere Gemeinden bei der Wiedernutzung von ungenutzten Flächen und Objekten.

  • Nächste Einreichfrist Förderanträge 5. Mai 2023.

Die Wiedernutzung von ungenutzten Flächen und Objekten ist ein zentrales Instrument zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme in Österreich. Wie aber können Gemeinden, Privatpersonen und Unternehmen konkret beim Flächenrecycling unterstützt werden? Bis 2025 stehen dafür 8 Mio. EUR zur Verfügung. Gefördert wird die Wiederbelebung leerstehender Objekte und untergenutzter Flächen im Ortsgebiet, um die weitere Flächeninanspruchnahme an Ortsrändern zu verringern.

Zielgruppe und Gegenstand der Förderung

Die Förderung richtet sich an

  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • Grundeigentümer:innen,
  • sonstige natürliche oder juristische Personen.

Gefördert werden

  • Entwicklungskonzepte für künftige Nutzung (75 % max. EUR 60.000,00),
  • Untersuchungen von Untergrund und Bausubstanz (75 % max. EUR 50,000,00) sowie
  • Vorplanung eines standortbedingten Mehraufwandes (50% max. EUR 15.000,00).

Bereits im ersten Jahr wurden vielfältige Projekte gefördert, etwa die ehemalige Getreidemühle Langer in Ober-Grafendorf (links, NÖ) und das ehemalige Sägewerk in Gaflenz (rechts, OÖ).

Gemeinde-Webinar zur Förderung am 8. März 2023

Das Klimaschutzministerium (BMK) veranstaltet am 8. März 2023 (10:00 bis 12:00 Uhr) ein kostenfreies Webinar zur Förderung Flächenrecycling für Gemeinden. Vorgestellt werden die Förderung Flächenrecycling, die Antragsmodalitäten sowie bereits geförderte Projekte unter Teilnahme der Objekteigentümer:innen, Architekt- und Planer:innen sowie der Standortgemeinde. Wie die Förderung Flächenrecycling richtet sich auch das Webinar insbesondere an Gemeinden, die der Flächeninanspruchnahme entgegenwirken und zugleich das Ortsgebiet stärken möchten. Für spezifische Anliegen und Fragen von Gemeindevertreter:innen zu Förderung und Antrag ist ebenfalls Zeit eingeplant.

Die Anmeldung zum Gemeinde-Webinar erfolgt über die Homepage des Brachflächen-Dialogs (www.brachflaechen-dialog.at) oder per E-Mail an brachflaechen-dialog@bmk.gv.at.

Um Anmeldung bis spätestens 6. März 2023 wird gebeten.

Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung ein Bestätigungsmail. Am 6.3. oder 7.3. erhalten alle Angemeldeten den LINK zum Webinar an die hinterlegte E-Mailadresse.

Weitere Infos zum Webinar: 4. Webinar: Brachflächendialog (brachflaechen-dialog.at)

Das Team des Brachflächen-Dialogs freut sich auf Sie!

– I.WEIPPL (Quelle: BMK, entgeltliche Einschaltung)

 

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