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Energie

Recht

06.03.2023

UVP-Novelle: Gemeinden überlegen Klage

Der Nationalrat hat am 1. März die Novelle des Umweltverträglichkeits-Prüfungs-Gesetzes, kurz UVP-Novelle, beschlossen. Damit soll die Umsetzung von Vorhaben der Energiewende beschleunigt werden. „Wiewohl grundsätzlich der Ausbau der erneuerbaren Energie zu begrüßen ist, liegt uns Bürgermeistern ein Thema schwer im Magen: Mit der UVP-Novelle kommt ein noch nie dagewesener Eingriff in die Gemeindeautonomie. Im Zuge einer gemeinsamen Präsidiumssitzung am 1. März haben die Landesverbände eine klare Position verabschiedet: Wir werden diesen Beschluss mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln bekämpfen“, erklärt Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Alfred Riedl im Namen des Präsidiums des Österreichischen Gemeindebundes.

Gemeinden haben kaum Mitspracherecht

Der Gesetzgeber hat mit dem Paragrafen 4a die Raumordnungskompetenz der Gemeinden bei der Errichtung von Windkraftanlagen ausgehebelt. Es sollen nun auch ohne entsprechende Flächenwidmung Windräder genehmigt und errichtet werden können. Die Gemeinden verlieren damit wichtige Entscheidungs- und Mitsprachemöglichkeiten. „Das ist ein unerhörter Eingriff in unsere kommunalen Grundrechte. Gerade die Mitsprache der Kommunen bei Windkraftprojekten hat in der Vergangenheit für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung gesorgt. Wenn künftig solche Projekte nicht von der Mehrheit des jeweiligen Gemeinderats im Zuge der Diskussion über die Flächenwidmung mitgetragen und die Menschen vor Ort vor vollendete Tatsachen gestellt werden, wird mit einem vermehrten Widerstand aus der Bevölkerung zu rechnen sein. Und damit werden wir im Umkehrschluss die Klimaziele auch nicht erreichen können“, warnt der Gemeindebund-Präsident.

Die österreichischen Gemeinden bekennen sich zum Ausbau der erneuerbaren Energien. „In den letzten Jahren sind zahlreiche Projekte auf Hochtouren umgesetzt worden. Auch bei den Windkraftanlagen sind die Gemeinden, wie zahlreiche Beispiele etwa in Niederösterreich zeigen, nicht die Bremser. Wer den Ausbau Erneuerbarer Energie beschleunigen will, muss die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger im Boot haben“, so Riedl.

Gemeindebund prüft rechtliche Mittel

Das Präsidium des Österreichischen Gemeindebundes hat in seiner Sitzung am 1. März beschlossen juristische Mittel zu ergreifen, um diesen Verfassungsbruch zu bekämpfen. „Aus Rückmeldungen von zahlreichen Gemeinden wissen wir bereits, dass dieses Vorgehen nicht förderlich ist, um den Ausbau der Erneuerbaren Energie zu beschleunigen. Die Gemeinden wollen mitreden und mitentscheiden, wo auf ihrem Gemeindegebiet Windräder errichtet werden und sich nicht von Windkraftbetreibern oder gar dem Klimaschutzministerium Windräder diktieren lassen“, betont Riedl.

In seinen Stellungnahmen hat der Gemeindebund in den letzten Monaten bereits vor dem unerhörten Eingriff in die Gemeindeautonomie gewarnt. Auch führende Raumordnungsexperten des Landes warnen vor dem Eingriff in die Autonomie der Gemeinden. Die Stellungnahmen finden Sie auch auf der Homepage des Gemeindebundes.

-REDAKTION

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