Pädagogische Assistenzkraft
Webseite Gemeinde St. Marienkirchen am Hausruck
STELLENAUSSCHREIBUNG
Gemäß §§ 8 und 9 des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 – (Oö. GDG 2002) in Verbindung mit Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetz (Oö. KBB-DG) schreibt die Gemeinde St. Marienkirchen am Hausruck folgenden Dienstposten für den Gemeindekindergarten aus:
Pädagogische Assistenzkraft
befristetes Dienstverhältnis, Krankenstandvertretung
Dienstbeginn: ehestmöglich bzw. nach Absprache
Dauer: befristetes Dienstverhältnis für die krankheitsbedingte Abwesenheit
Beschäftigungsausmaß: 27,25 Wochenstunden bzw. nach Absprache
Entlohnung: gem. Oö. GDG 2002, GD 22 (ev. Anrechnung Vordienstzeiten)
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
Bewerber/innen müssen die in den §§ 4 und 5 Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetz (Oö. KBB-DG) und die im § 3 des Oö. Gemeindebedienstetengesetzes 2001 enthaltenen Anstellungserfordernisse erfüllen, dazu zählen:
• österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU- bzw. EWR-Staatsbürgerschaft
• volle Handlungsfähigkeit, einwandfreies Vorleben
• persönliche, körperliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
• männliche Bewerber müssen den Präsenzdienst bzw. den Zivildienst abgeleistet haben
Besondere und erwünschte Aufnahmevoraussetzungen:
• Facheinschlägige anerkannte Grundausbildung gemäß Oö. KBG (Helfer/innen-Ausbildung bzw. Ausbildung zur pädagogischen Assistenzkraft oder Ausbildung zur Kindergartenpädagogin/-pädagoge)
• sensibler und liebesvoller Umgang mit Kindern
• Flexibilität und Offenheit, Kreativität
• Freundliche Umgangsform, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft, Kommunikations- und Teamfähigkeit und Objektivität
• Besonderes Verantwortungsbewusstsein für die Betreuung der anvertrauten Kinder
• Bereitschaft zur Weiterbildung und Mehrdienstleistungen
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren wird nach den Bestimmungen der Personal-Objektivierung erfolgen. Bewerbungen können schriftlich mit den entsprechenden Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis, Strafregisterbescheinigung, Zeugniskopien, Dienstzeugnisse, Nachweise über Kurs- u. Weiterbildungsveranstaltungen etc.) bis 13. September 2024 (10:00 Uhr) beim Gemeindeamt St. Marienkirchen am Hausruck eingebracht werden.
Günter Fisecker
Bürgermeister
Um sich für diesen Job zu bewerben, sende deine Unterlagen per E-Mail an gemeinde@st-marienkirchen-hausruck.ooe.gv.at