Sachbearbeiter(in) Buchhaltung / allgemeine Verwaltung
Webseite Gemeinde Steinhaus
Auf Grund des Beschlusses des Gemeindevorstandes der Gemeinde Steinhaus vom 5.11.2020 wird gemäß §§ 8 und 9 des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 idgF. in Verbindung mit der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung idgF. folgende Vertragsbedienstetenstelle öffentlich zur Besetzung ausgeschrieben: Sachbearbeiter(in) Buchhaltung / allgemeine Verwaltung
Dienstbeginn: voraussichtlich 1. Februar 2021
Dienstverhältnis: Vertragsbedienstetenverhältnis, unbefristet
Beschäftigungsausmaß: Vollbeschäftigung mit 40 Wochenstunden
Dienstposten: GD 18 (Buchhalter/in bzw. Sachbearbeiter/in);
Gemäß Oö. GDG 2002 und Oö. Gemeinde-Einreihungs-verordnung beträgt das Einstiegsgehalt in GD 18, Entlohnungsstufe 1, € 2.210,40 brutto bei Vollbeschäftigung. Die Einstufung in die jeweilige Gehaltstufe kann bei anrechenbaren Vordienstzeiten entsprechend höher ausfallen.
Aufgabenbeschreibung:
- Unterstützung in der Buchhaltung und Finanzverwaltung der Gemeinde
- Unterstützung bei der Erstellung des Voranschlages und Rechnungsabschlusses
- Umsetzung der neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015
- Allgemeine Verwaltungstätigkeiten
- Allgemeine Tätigkeiten im Rahmen des Parteienverkehrs
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen nach den dienstrechtlichen Vorschriften:
- Österreichische Staatsbürgerschaft; diese Voraussetzung wird auch durch die Staatsangehörigkeit eines Staates erfüllt, dessen Angehörigen Österreich auf Grund von Staatsverträgen im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern.
- Volle Handlungsfähigkeit und einwandfreies Vorleben
- Persönliche, insbesondere gesundheitliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben
- Männliche Bewerber: Nachweis des abgeleisteten Präsenz- bzw. Zivildienstes, sofern die gesundheitliche Eignung gegeben war
- Lebensalter von mindestens 18 Jahren
- Die Dienstausbildung ist, entsprechend der OÖ. Gemeinde-Dienstausbildungs-verordnung 2005 innerhalb von drei Jahren zu absolvieren, sofern eine entsprechende Ausbildung nicht bereits nachgewiesen werden kann.
Besondere unbedingte zu erfüllende Aufnahmevoraussetzungen:
- Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung
- Gute Buchhaltungskenntnisse
- Einschlägige mehrjährige Berufserfahrung
- Gute EDV-Anwenderkenntnisse
- Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Gute Rechtschreibkenntnisse
- Bereitschaft zur Teamarbeit
- Bereitschaft zur Leistung von Mehrstunden und Weiterbildung im fachlichen Bereich
Erwünschte Aufnahmevoraussetzungen:
- Führerschein der Fahrzeugklasse „B“
Art des Auswahlverfahrens:
Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß den Objektivierungsbestimmungen des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 (Oö. GDG 2002) idgF. Die Gemeinde Steinhaus behält sich die Möglichkeit vor, Vorstellungs- bzw. Kontaktgespräche, durchzuführen. Allfällige Kosten in Zusammenhang mit der Bewerbung (z.B. Fahrtspesen, etc.) und dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Bewerbungsunterlagen:
Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Lebenslauf, Heiratsurkunde, lückenlose Auflistung aller bisherigen Dienstzeiten (Versicherungszeiten), Zeugnisse über abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung, Führerscheinkopie, Nachweis über Präsenz- oder Zivildienst, sonstige Befähigungsnachweise und Zeugnisse.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens Freitag, 27. November 2020, 12.00 Uhr, am Gemeindeamt Steinhaus, Gemeindeplatz 2, 4641 Steinhaus, E-Mail: piritsch@steinhaus.ooe.gv.at einzubringen. Für Rückfragen steht Ihnen Bgm. Harald Piritsch (07242/27455-14) zur Verfügung.
Der Bürgermeister:
Harald Piritsch