Beschäftigungsausmaß: 30 Wochenstunden (gerne auch Schulabgänger-/Innen und Wiedereinsteiger-/Innen)
Beschäftigungsbeginn: ab Juni 2019
Abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit
Anstellung und Entlohnung nach den Bestimmungen des NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetz 1976 idgF vorerst befristet auf die Dauer von 6 Monaten; bei zufriedenstellender Dienstleistung und Eignung Verlängerung des Dienstverhältnisses auf unbefristete Zeit
Einstufung bzw. Entlohnung erfolgt in gesetzlichem Ausmaß unter Berücksichtigung anrechenbarer Vordienstzeiten mit der Einreihung in Entlohnungsgruppe 05.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis spätestens 30.04.2019 schriftlich oder per E-Mail.