In Österreich ist das Innenministerium für die Koordination der staatlichen internationalen Katastrophenhilfe zuständig. Hilfesuchende Länder können sich über die Europäische Union mit konkreten benötigten Sachgütern an die Mitgliedsstaaten wenden.
Bereits mehrfach wurden hier seitens der Republik Österreich verschiedenste Güter – von Generatoren bis zu Operationsmaterial – an die Ukraine geliefert. Weitere Transporte in die Ukraine und ihre betroffenen Nachbarstaaten sind in Abstimmung mit den Bundesländern und Einsatzorganisationen in Vorbereitung.
Das BMI informiert bereits bisher Länder und Einsatzorganisationen über die Art und Anzahl der angeforderten Hilfsgüter.
Was wird benötigt?
Künftig können neben den Bundesländern auch die Gemeinden mögliche Hilfsgüter dem BMI bekannt geben.
Eine Liste der benötigten Hilfsgüter finden Sie hier.
Weiterführende Informationen und Kontaktdaten finden sich auf der Website des BMI unter www.bmi.gv.at.
Nur Dinge in einwandfreiem Zustand spenden
Von Gemeinden angebotene Hilfsgüter können grundsätzlich nur einbezogen werden, wenn sie in einem neuwertigen oder einwandfreien Zustand und nicht verderblich sind, den Anforderungen entsprechen, in entsprechenden Mengen vorliegen, sortiert und transportfähig verpackt sind. Auch sollte ein Transport zu einem Übergabepunkt möglich sein.
Zur Vereinfachung der Abwicklung wird vorgeschlagen, dass die Landeswarnzentralen die geforderten Güter auch direkt an die Gemeinden kommunizieren und länderweise gebündelte Hilfsangebote an das BMI übermitteln.
Zur Abwicklung der Katastrophenhilfe benötigt das BMI genaue Informationen in Bezug auf die konkret angebotenen Hilfsgüter (Anzahl, Art, Verpackung, Gewicht, Abmessungen, Gefahrengut). Wesentlich dabei ist, dass über den Weg der staatlichen österreichischen Katastrophenhilfe nur jene Hilfsgüter tatsächlich seitens des BMI akzeptiert werden können, die zunächst seitens der betroffenen Staaten angefordert und dann im Einzelfall durch den betroffenen Staat auch abgerufen werden.
Nur auf diese Weise wird sichergestellt, dass die richtige Hilfe auch an die richtigen Stellen gelangt und Doppelgleisigkeiten verhindert werden. Abschließend darf nochmals auf den Vorrang finanzieller Hilfe gegenüber dem Spenden von Sachgütern hingewiesen werden.