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SVC – e-card
e-card Foto-Registrierung für österreichische Staatsbürger in Gemeinden
So wird Ihre Gemeinde zur e-card Fotoregistrierungsstelle
Ab 1.1.2020 wird die e-card mit einem Foto des Versicherten ausgestattet. Rund 85 Prozent der Versicherten müssen dafür nichts tun. Sie erhalten ihre neue e-card mit Foto automatisch, da von diesen Personen ein Foto aus Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder aus einem Dokument aus dem Fremdenregister vorhanden ist.
Personen, die kein Foto in einem behördlichen Register haben und auf die keine Ausnahme zutrifft, müssen per Gesetz ein Foto bringen. Für österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen ist dafür die Sozialversicherung zuständig.
Um für die Versicherten einen niederschwelligen Zugang zur Fotoregistrierung sicherzustellen, können auch Behörden und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister freiwillig die Fotoregistrierung für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger anbieten. Jeder Versicherte mit österreichischer Staatsbürgerschaft kann sein Foto zu einer der 151 Sozialversicherungs-Dienststellen oder zu freiwillig teilnehmenden Gemeinden bringen, unabhängig von der Versichertenzugehörigkeit und dem Wohnsitz.
Die e-card Fotoregistrierung für nicht österreichische Staatsbürger erfolgt bei Landespolizeidirektionen und beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Dieses Service bietet sich vor allem für jene Gemeinden an, die auch jetzt schon Passanträge entgegennehmen. Für jedes registrierte Foto erhält die Gemeinde einen Aufwandsersatz von Euro 7,- von der Sozialversicherung.
Die Prozesse sind hierbei großteils ident zum Passantrag und erfolgen im bereits bekannten Identitätsdokumentenregister über den Portalverbund. Sie erhalten kostenlos Schulungsunterlagen, einen e-learing Kurs sowie PR-Materialen zur Verwendung in den eigenen Medien.