Die zwei Möglichkeiten der e-card Fotoregistrierung für österreichische Staatsbürger

Die Passbehörde bzw. die Gemeinde kann zwischen den 2 Varianten der e-card Fotoregistrierung wählen.

Jeder Versicherte mit österreichischer Staatsbürgerschaft kann sein Foto zu einer der 151 Sozialversicherungs-Dienststellen oder zu freiwillig teilnehmenden Gemeinden bringen, unabhängig von der Versichertenzugehörigkeit und dem Wohnsitz.

  1. Dezentrale Teilerfassung mit zentraler Nacherfassung in der Sozialversicherung (Scan des Fotos)
  2. Dezentrale Vollerfassung mit Scan des Fotos

1. Dezentrale Teilerfassung mit zentraler Nacherfassung in der Sozialversicherung (Scan des Fotos)

Der Prozess ist an die Passausstellung angelehnt.

a)      IDR Zugang über das Stammportal von Kommunalnet.

b)     Überprüfung der Staatsbürgerschaft (Es dürfen nur Fotos von österreichischen StaatsbürgerInnen von Gemeinden erfasst werden. – Fremde müssen an die Landespolizeidirektionen verwiesen werden).

c)       Überprüfung, ob bereits ein Foto in einem der Register vorhanden ist.

– Foto-Sofort-Check auf www.chipkarte.at/foto  unter Eingabe der Sozialversicherungsnummer des Karteninhabers und der Kennnummer der Karte auf der Rückseite der e-card.

– Ist ein Foto in einem der Register vorhanden, darf KEIN neues Foto registriert werden.

–  Kann der Karteninhaber seine e-card bei der Fotoregistrierung nicht vorweisen, ist der Karteninhaber an eine Dienststelle der Sozialversicherung zu verweisen. Es darf in diesem Fall keine e-card Fotoregistrierung durch die Gemeinde vorgenommen werden!

d)      Prüfung der eindeutigen Identität gemäß Passgesetz-Durchführungsverordnung.

e)      Prüfung, ob das Foto den Vorgaben des Passgesetzes entspricht (Alter des Fotos und ICAO-Konformität).

f)     Erfassung der gemäß § 31a Abs. 10 ASVG erforderlichen Daten im IDR inkl.  Sozialversicherungsnummer.

g)       Ermittlung des bPK-ZP durch Abgleich der Personendaten mit Stammzahlenregister, Melderegister, Personenstandsregister,…

h)      EKIS Abfrage zur Prüfung, ob allfälliges Dokument als gestohlen gemeldet ist.

i)       Ausdruck des Antrages.

j)       Beschriftung des Fotos auf der Rückseite mit der Sozialversicherungsnummer (notwendig für den Fall, dass das Foto sich vom Antrag löst).

k)      Aufkleben des Fotos, Unterschrift Antragsteller.

l)       Versand des Antrages inkl. aufgeklebtem Foto mindestens 1 Mal pro Woche an die Sozialversicherung.

2. Dezentrale Vollerfassung mit Scan des Fotos

Die Schritte a) bis k) von Prozess 1 + Scan des Fotos und Archivierung des Antrages.

Bei der dezentralen Vollerfassung kann auch die e-Bild-Server-Variante verwendet werden. Auf dem e-Bild Server werden Fotos digital von Fotografen auf einem zentralen Server gespeichert. Der Kunde erhält kein Foto, sondern einen Code. Mit diesem Code kann das Foto abgerufen und im IDR gespeichert werden. Der Zugriff auf das e-Bild Service erfolgt über das Stammportal.

Kommt ein Versicherter mit einem e-Bild Code, ist jedenfalls eine dezentrale Vollerfassung durchzuführen.

Details siehe Schulungsunterlagen

www.chipkarte.at/foto
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