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So wird Ihre Gemeinde eine e-card Fotoregistrierungsstelle für österreichische Staatsbürger
Schritt 1 [Gemeinde]
Anmeldung zur e-card Fotoregistrierung mittels Anmeldeformular.
Damit werden die Grundlagen für die Registrierung von Lichtbildern gem. § 31a Abs. 9 Schlussteil ASVG durch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister akzeptiert.
Schritt 2 [Sozialversicherung]
Kontaktaufnahme durch Sozialversicherung mit der Gemeinde.
Nach Anmeldung werden die notwendigen Freischaltungen durchgeführt.
Teilnehmende Gemeinde wird auf www.chipkarte.at/foto veröffentlicht.
Gemeinde erhält kostenlos Folder und Plakate.
Schritt 3 [Gemeinde]
Gemeinde kann e-card Fotoregistrierungen durchführen.
Details dazu finden Sie in den Schulungsunterlagen.