So wird Ihre Gemeinde eine e-card Fotoregistrierungsstelle für österreichische Staatsbürger

Schritt 1 [Gemeinde]

Anmeldung zur e-card Fotoregistrierung mittels Anmeldeformular.
Damit werden die Grundlagen für die Registrierung von Lichtbildern gem. § 31a Abs. 9 Schlussteil ASVG durch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister akzeptiert.

Schritt 2 [Sozialversicherung]

Kontaktaufnahme durch Sozialversicherung mit der Gemeinde.

Nach Anmeldung werden die notwendigen Freischaltungen durchgeführt.

Teilnehmende Gemeinde wird auf www.chipkarte.at/foto veröffentlicht.

Gemeinde erhält kostenlos Folder und Plakate.

Schritt 3 [Gemeinde]

Gemeinde kann e-card Fotoregistrierungen durchführen.

Details dazu finden Sie in den Schulungsunterlagen.

Videotutorials

www.chipkarte.at/info
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