Gemeindebund

Europa

27.08.2019

Gemeindepartnerschaft – Neue Fristen

Die nächsten Möglichkeiten für eine Förderung von Aktivitäten im Rahmen einer Gemeindepartnerschaft stehen unmittelbar vor der Türe. Im Rahmen des EU-Programms "Europa für Bürgerinnen und Bürger" ist eine Bewerbung zu zwei Terminen möglich.

Gemeindepartnerschaften bieten eine ganze Reihe von Vorteilen und Möglichkeiten. Abgesehen vom internationalen Austausch und der damit einhergehenden Horizonterweiterung ist auch die Beziehungspflege zwischen den Gemeinden ein wichtiger Aspekt. Bereits seit mehreren Jahren wird der vertiefende Austausch zwischen Gemeinden von der EU durch das Förderprogramm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ subventioniert. Die kommenden Einreichfristen beginne am 1. Februar 2019, eine zweite Frist beginnt am 1. März. Die dritte Frist, startend am 1. September 2019 wurde eingeplant, sodass Städte und Gemeinden gleich drei Mal die Chance haben, sich um die begehrten Förderungen zu bewerben.

Internationales Netzwerk

In der Vergangenheit hat die Initiative bereits viele Kooperationen ermöglicht. Im Fokus der kommenden Förderungsfrist stehen vor allem die Schaffung internationaler Netzwerke sowie Partnerschaften einzelner Gemeinden. Die genau gesetzten Maßnahmen gliedern sich wie folgt auf:

  • Städtepartnerschaften – Förderung von Projekten, die Bürgerinnen und Bürger aus Partnerstädten zusammenbringen. Die Maßnahme zielt außerdem darauf ab, die Bürgerbeteiligung am politischen Entscheidungsprozess der EU zu fördern. Beginn der Frist: 1. Februar und 1. September
  • Netze von Partnerstädten – Bereitstellung von Finanzmitteln für Gemeinden und Verbände, die Städtenetzwerke aufbauen wollen. Beginn der Frist: 1. März und 1. September
  • Zivilgesellschaftliche Projekte – Förderungen von Projekten bei denen Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Aktivitäten zusammentreffen, die in direktem Zusammenhang mit der EU-Politik stehen. Beginn der Frist: 1. September
  • Geschichtsbewusstsein – Förderung von Projekten zur jüngeren Geschichte der europäischen Union und zur Schaffung von Geschichtsbewusstsein. Beginn der Frist: 1. Februar

Ein genauer Leitfaden für das Bewerbungsverfahren wird in den kommenden Wochen publiziert.

Prinzipiell kommen für die Förderung infrage:

  • Lokale und regionale Behörden
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Zivilgesellschaftliche Organisationen
  • Überlebendenverbände
  • Kultur- und Jugendeinrichtungen
  • Bildungs- und Forschungseinrichtungen
  • Städtepartnerschaftsausschüsse

Da eine solche Antragstellung nicht nur mit einigem administrativen Aufwand verbunden ist und gewissen bürokratische Hürden mit sich bringt, wird vom „Europe for Citizens Point Austria“ in den kommenden Monaten der bewährte Antragsworkshop veranstaltet – weitere Informationen hierzu werden aber noch bekannt gegeben. Genaueres wird über Homepage und Newsletter weitergegeben.

Vorbereitungsarbeit kann geleistet werden

Es empfiehlt sich, gut vorbereitet in den Bewerbungsprozess zu gehen. So können beispielsweise bereits im Vorfeld passende Partnergemeinden gesucht werden. Hierfür bietet das Online-Portal der Initiative einige Links unter der Übersicht „Partnersuche“ (Link in der nebenstehenden Linkbox).

© Copyright - Kommunalnet