Cyberschutz als neue Herausforderung für Gemeinden


Cyberangriffe auf Unternehmen und öffentliche Einrichtungen werden häufiger, die Täter sind raffinierter und gefährlicher als je zuvor.

Gerade Gemeinden verwalten viele personenbezogene Daten, die selbstverständlich auch Cyber-Attacken ausgesetzt sind. Darüber hinaus hat die mit 25.5.2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung zu einer beträchtlichen Verschärfung der datenschutzrechtlichen Haftungsbestimmungen geführt, was natürlich auch ein zusätzliches Haftungspotential für Gemeinden bedeutet.

Typische Risikoszenarien durch Cyber Angriffe

  • Datendiebstahl
    Über einen externen Angriff verschaffen sich Hacker einen illegalen Zugriff auf das Computersystem. Es kommt zu einem Diebstahl sensibler Daten von Gemeindebürgern oder vertraulicher Dokumente.
  • Denial-of-Serivce Attacke (DoS)
    Rechner werden so lange mit Anfragen bombardiert, bis sie unter der Last blockieren und zusammen-brechen, wodurch ein beachtlicher Betriebsunterbrechungsschaden entstehen kann.
  • Ausspähen von mobilen Endgeräten
    Über unzureichende Verschlüsselung von Notebooks oder Smartphones können Daten leicht ausge-späht oder gestohlen werden. Sensible persönliche Daten von Gemeindebürgern und/oder Kunden-daten werden verkauft oder es kommt bei Datenverlust zur Erpressung.
  • Social Engineering
    Über „Phishing“-Methoden werden Mitarbeiter über vorgeblich seriöse E-Mail-Absender dazu verleitet, verseuchte Links anzuklicken.

Welche Kosten kann eine Cyber-Attacke verursachen?

Abgesehen von internen Aufwänden und Kosten für IT-Spezialisten bedarf es unter Umständen auch rechtlicher Unterstützung gegenüber der Datenschutzbehörde. In vielen Fällen wird ein Anwalt notwendig sein, um etwaige Schadenersatzansprüche bewältigen zu können.

In weiterer Folge kann ein Cyber-Delikt auch strafrechtliche Risiken nach sich ziehen. Für den/die Bürgermeister/in und die verantwortlichen Bediensteten bestehen somit Haftungsrisiken – Stichwort Organisationsverschulden und mögliche zivilrechtliche Schadenersatzforderungen.

– S. HOFMANN (QUELLE: HYPO NOE)


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