Rawpixel Ltd./HYPO NOE

HYPO NOE

16.03.2020

Haftungsrisiko durch fachmännische Kontrollen minimieren

Eigentümer von Immobilien haften laut Gesetz für die Sicherheit und Gesundheit von Personen und deren Eigentum. In Gemeinden hat der Bürgermeister als oberster Vertreter für die Sicherheit von Gemeindeimmobilien Sorge zu tragen. Regelmäßige Gebäudesicherheitsüberprüfungen erhöhen nicht nur die Sicherheit, sondern helfen auch das damit verbundene Haftungsrisiko zu minimieren.

Die Kontrollen von einem zertifi¬zierten Gebäudesicherheitsprüfer erstellen zu lassen, zahlt sich in jedem Fall aus. Denn anders als man vielleicht glauben möchte: Nicht nur die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften, sondern vielmehr der jeweilige Stand der Technik – welcher allenfalls über den konsensmäßigen Zustand des Gebäudes hinausgeht – ist im Schadensfall relevant.

Von einer allfälligen Haftung „befreien“ kann sich der Gebäudeeigentümer in diesem Zusammenhang lediglich durch den Nachweis, alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet zu haben. Dies impliziert im Hinblick auf die Gebäudesicherheit Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten. Die HYPO NOE First Facility, technischer Servicedienstleister und Facility Manager, bietet als explizite Serviceleistung die Prüfung nach den empfohlenen ÖNORMEN B1300 und B1301 an. Zertifizierte Prüfer des FM-Komplettanbieters identifizieren mögliche Gefahrenquellen und setzen – in enger Absprache mit dem Eigentümer – Prioritäten in den baulich-technischen Vorsorge- und Erhaltungspflichten.

HYPO NOE First Facility

Als 100-prozentige Tochter der HYPO NOE Landesbank und damit des Landes Niederösterreichs ist die HYPO NOE First Facility ein stabiler und verlässlicher Partner. Das Unternehmen ist seit 35 Jahren auf dem Markt tätig und bietet Gemeinden insbesondere in den Bereichen Energieoptimierung, Objektsicherheit nach ÖNORM 1300/1301 und Gebäudebetrieb fach-männische Unterstützung.

ÖNORMEN Gebäudesicherheit

Ganz generell versteht die ÖNORM B 1300 in diesem Zusammenhang insbesondere Informationspflichten, wie etwa Benutzervorschriften und Warnhinweise, sowie Kontroll- und Überwachungspflichten als typische Objektsicherheitspflichten.

Die von der ÖNORM vorgesehenen sogenannten Objektsicherheits-Prüfroutinen, also die im Sinne der Gebäudesicherheit in regelmäßigen Abständen durchzuführenden Sicherheitsüberprüfungen eines Objektes, sollen dabei anhand von wiederkehrenden Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Sicherheitsbegehungen erfolgen.

Ansprechpartner:
Ing. Mag. Andreas Freudensprung, MBA
T. +43(0)1 614 24-0
office@firstfacility.at
HYPO NOE First Facility GmbH
Ferdinandstraße 4, 1020 Wien
www.hyponoe.at/immobilien

– S. HOFMANN (QUELLE: HYPO NOE)

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