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Niederösterreich

Recht

25.03.2020

Retzer Bürgermeister vor Gericht erfolgreich

Nach den Sexismus-Vorwürfen der Retzer Stadträtin klagte der Bürgermeister Helmut Koch diese auf Unterlassung. Ende September 2019 stand das nicht rechtskräftige Urteil fest.

Der Retzer Bürgermeister Helmut Koch war mit seiner Klage rund um gegen ihn erhobene Sexismus-Vorwürfe erfolgreich. Im Juli 2019 wurden die Vorwürfe der Retzer Stadträtin Elisabeth Germann gegen den Bürgermeister der 4.200 einwohnerstarken Stadtgemeinde im Bezirk Hollabrunn bekannt: Koch habe bei einem gemeinsamen Termin seine Hose geöffnet, bis seine Unterhose sichtbar gewesen sei. Mit der Demonstration seiner schwarzen Unterhose wollte er, laut Germann, seine Hingabe zur Volkspartei beweisen. Daraufhin forderte Germann in einem offenen Brief an die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner den Rücktritt und Parteiausschluss von Bürgermeister Koch.

Unterlassungsklage folgte Vorwürfen

Koch reagierte auf die Anschuldigung empört. Gegenüber der „NÖN“ betonte er damals: „Ich habe vielleicht einen flapsigen Spruch getätigt, aber sicher kein unrechtes Verhalten gesetzt. Ich habe meine Hose nicht geöffnet, das lasse ich mir von niemandem unterstellen. In dieser Frage bin ich auch bereit, meine Unschuld vor Gericht zu verteidigen.“ Und genau das tat er dann auch. Koch klagte die Stadträtin auf Unterlassung und öffentlichen Widerruf.

Germann muss Vorwurf öffentlich zurückziehen

Im September 2019 fand die Verhandlung am Korneuburger Landesgericht statt, nicht einmal zwei Wochen danach, am 30. September, stand auch schon das Urteil fest: Elisabeth Germann darf nicht mehr behaupten, dass der Retzer Stadtchef seine Hose geöffnet habe, bis die Unterhose sichtbar war. Außerdem muss sie binnen eines Monats in einer OTS-Aussendung sowie in diversen Medien auf ihre Kosten einen Widerruf veröffentlichen. „Germann musste beweisen, dass sich der Vorfall so zugetragen hat, und das konnte sie nicht“, fasst Heribert Donnerbauer, Kochs Anwalt, die Begründung des Urteils gegenüber der „NÖN“ kurz zusammen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

-E. AYAZ

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